ROBERT ZUM VERBOT DER HÜTTE VII

Nachdem sich die Redaktionsmitglieder Matthias und Lars schon zum leidigen Thema Verbot der Hütte geäußert haben, verkündet jetzt auch noch freier Mitarbeiter (auf Zeit) Robert seine Meinung.

Im Prinzip bin ich mit einigem einverstanden, was Lars von sich gegeben hat, und mit fast allen von Matthias' Statements. Generell: Wer das Titelbild der Hütte VII als Aufruf zur offenen Gewalt sieht, der muß es so sehen WOLLEN. Und dann wird er durch unsere Selbstveralberung weder motiviert noch animiert, Gewalt anzuwenden. Fakt ist auch, daß sich dieser Verdacht, wenn man uns kennt und den Rest der Zeitung liest, bestimmt nicht erhärtet. Soviel dazu.

Matthias hat sich mit der Frage "Wie weit darf Satire gehen?" beschäftigt. Aber wie weit darf auch die Autorität gehen? Im Verlaufe der Ereignisse ist es meiner Meinung nach in vielerlei Hinsicht zu unschönen Aktionen seitens der Schulleitung gekommen. Alles fing damit an, daß das Schulamt Köpenick schon von unserer "Freveltat" wußte, bevor wir überhaupt den blassesten Schimmer hatten, was Phase war. Erst fünf (!) Tage nach Erscheinen unseres Schundblattes am 11. 11. ist der Tatbestand von unserer Schule zum Schulamt gewandert, doch in dieser Zeitspanne hielt es niemand für nötig, mit uns (den Verursachern) darüber zu sprechen (Vielleicht dachte man, daß wir gleich schießen!). Also ehrlich, da fühlten wir uns schon ziemlich hintergangen. Die Lehrer waren aber auch nicht viel besser dran, sie wurden erst noch eine Woche später offiziell informiert.

In jenem ersten Gespräch nach fünf Tagen wurde die Ausgabe der Schülerzeitung erst einmal bis auf weiteres verboten. Die Vorwürfe lauteten (in ungeordneter Reihenfolge): mögliche rechtsradikale Auslegung (Nazi-Szene-Artikel), Aufruf zur Gewalt und Mißachtung der Aufgaben einer Schülerzeitung; daraus resultierend sogar Verstoß gegen das Grundgesetz. Pressefreiheit? Notwendige Maßnahme? Willkür? Im nächsten Gespräch wurde uns dann mitgeteilt, daß wir als Zeitung eine schwere Rüge (die zweitschwerste Maßnahme gegen Schülerzeitungen!) und das im Wiederholungsfall (Gummi) das Verbot der Zeitung erfolgt. Ich will Euch nicht mit Paragraphen quälen, nur soviel: Das Schulgesetz ist in Bezug auf Schülerpresse mehr als zweideutig und kann von der Person mit der größeren Macht ziemlich frei ausgelegt werden. Wer es nachlesen will, kann sich bei mir ein Schulgesetz ausborgen.

Man muß zugestehen, daß wir Fehler gemacht haben (unvollständiges Impressum, Abgabetermin an Schulleiter nicht eingehalten) und das Titelbild (in Verbindung mit den Sprüchen) IST interpretierbar. Auch die Uneinigkeit der Redaktion war nicht die stärkste Vorstellung. Aber die angewendeten Maßnahmen entsprechen aus meiner Sicht nicht der Schwere des Tatbestandes. Zum Glück haben wir auch von vielen Seiten Sympathie und Unterstützung bekommen, die uns geholfen haben, mit dem Problem fertig zu werden (Ehrlich, das Ganze hat uns mehr mitgenommen, als wir zugeben). Und das wir noch da sind, ist mit dieser Ausgabe ja wohl bewiesen. Halleluja!

Robert

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