Fakultät:

Theologische Fakultät, Humboldt-Universität zu Berlin

Seminar:

Interdisziplinäres Proseminar AT/NT

Dozentin:

Dr. Christl Maier

Autor:

Matthias Vogt

Thema:

2 Reg 25,27-30: Die Begnadigung Jojachins

Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1.1   Textkritik - Rückfrage nach dem endgültig fixierten Text

1.2   Übersetzung von 2 Reg 25,27-30

2.1   Quellenkritik - Der Kontext von 2 Reg 25,27-30

2.2  Binnenkritik - Die Einheitlichkeit von 2 Reg 25,27-30

3  Die zeit- und religionsgeschichtlichen Hintergründe von 2 Reg 25,27-30

3.1  Die Entstehung des Textes in Babylonien

3.2  Der Zeitpunkt des berichteten Geschehens

3.3.1  Zur Historizität des berichteten Geschehens - Amel-Marduk und Jojachin

3.3.2  Zur Historizität des berichteten Geschehens - Traditionskritische Überlegungen zu 2 Reg 25, 27-30

3.3.3  Zur Historizität des berichteten Geschehens - Thron und Mahl

3.3.4  Zur Historizität des berichteten Geschehens - Zusammenfassung

3.4  Religiöse Strömungen während der Exilszeit - Zur Intention der Grundschicht 2 Reg 25, 27-30*

4.1  Redaktionsgeschichtliche Erwägungen zu V. 28bb-29 und V. 30* als Glosse

4.2  Redaktionsgeschichtliche Erwägungen zu 2 Reg 25, 27-30 im Kontext von 2 Reg 24f.

5  2 Reg 25, 27-30 und die Parallelrezension in Jer 52, 31-34

6  Das Fehlen der Begnadigung Jojachins in der Chronik

7  2 Reg 25, 27-30 als Ende des Deuteronomistischen Geschichtswerkes - Zur Forschungslage

2 Reg 25, 27-30 - Abstract in english

Literaturverzeichnis

 

Einleitung

Wenige Worte nur verlieren die Verfasser von 2 Reg 25, 27-30 über die Ereignisse um Jojachin im babylonischen Exil. Doch nach all dem Negativen, das sie mit dem Bericht über den Untergang des Südreiches 2 Reg 24f* mitteilten, wirkt ihr Bericht über Jojachins geändertes Schicksal wie ein tröstendes Wort und verhaltener Ausdruck der Hoffnung auf bessere Zeiten. Nicht vorrangig der Inhalt aber weckte in der alttestamentlichen Forschung das Interesse an 2 Reg 25, 27-30, sondern die besondere Stellung des Berichtes über Jojachins weiteres Ergehen im Exil. Als Ende der Königsbücher stellt er ebenso das Ende eines postulierten Deuteronomistischen Geschichtswerks dar, das die Geschichte Israels vom Exodus bis zum Exil beinhalte (Dtn - 2 Reg) und von dessen Ende her sich auch das Kerygma dieses großen Geschichtswerkes ergebe. Damit stellt sich die Frage, ob 2 Reg 25, 27-30 als dessen Abschluß gelten kann oder ein sekundärer Anhang ist. Zudem ist zu bedenken, ob die Aussageabsicht, die hinter dem Bericht über Jojachins geändertes Schicksal steht, Aufschluß über das Kerygma des Deuteronomistischen Geschichtswerks geben kann.

Die skizzierten Fragen sind der Hintergrund für die Analyse von 2 Reg 25, 27-30 in den ersten vier Kapiteln dieser Arbeit. Die Kap. 5-7 sind als Anhang zu betrachten. Sie widmen sich einerseits der Parallelrezension in Jer 52, 31-34 und dem Fehlen des Berichtes über Jojachins neuen Status im Exil in der Chronik. Kap. 7 gibt abschließend einen kurzen Überblick zur Bewertung der Schlußverse der Königsbücher, der bei Noth einsetzt und bei Begg endet.

Der Aufbau der Analyse Kap. 1-4 folgt in groben Zügen dem einer klassischen Proseminararbeit. Lediglich die Formkritik fällt ganz aus, da sie für 2 Reg 25, 27-30 keine Ergebnisse erbrachte.

Die Abkürzungen folgen: TRE, Abkürzungsverzeichnis, zusammengestellt von S. M. Schwertner, Berlin/New York 1994.

 

Berlin-Müggelheim, im September 1998.

1.1  Textkritik - Rückfrage nach dem endgültig fixierten Text

Vorüberlegung: In Jer 52, 31-34 liegt eine Parallelrezension zu 2 Reg 25, 27-30 vor. Sie ist bei der Rekonstruktion des endgültig fixierten Textes zwar hinzuzuziehen, aber unter Vorbehalt: Um der Gefahr einer als Textkritik verkappten Redaktionskritik zu entgehen, gilt es, zunächst die für 2 Reg 25, 27-30 bezeugten Varianten zu diskutieren und erst dann Jer 52, 31-34 in die Überlegung einzubeziehen[1].

Vers 27:

hn"v' [b;v,w" ~yvil{v.bi yhiy>w:

hd'Why>-%l,m, !ykiy"Ahy> tWlg"l.

 vd,xo rf'[' ~ynEv.Bi

vd,xol; h['b.viw> ~yrIf.[,B.

 Akl.m' tn:v.Bi lb,B' %l,m, %d;rom.ƒlywIa/ af'n"

`al,K, tyBemi hd'Why>-%l,m, !ykiy"Ahy> varo-ta,

1. Variante

Äußere Kritik: Statt h['b.viw> liest eine hebräische Handschrift hn"mov.W. Diese Lesart ist mit einer Handschrift nur gering bezeugt und kann zudem als Fehler bei der Abschrift erklärt werden (ähnlicher Konsonantenbestand). Der Targum Jonathan (codex Reuchlinianus) liest hV'mix]w:. Der Textzeuge hat jedoch keine große Bedeutung. Die Lesart begegnet aber auch in dem masoretischen Text (sowie Vg) der Parallele Jer 52, 31 und ist damit gut bezeugt. Die LXX bietet Jer 52, 31 die Lesart tetra,di (entspräche h['B'r>a;). Der masoretische Text 2 Reg 25, 27 wird durch die LXX und Vg gestützt und ist damit gewichtig bezeugt.

Innere Kritik: Die Varianten betreffen das Datum des berichteten Geschehens: Bei M, LXX und Vg ist es der 27. Tag, für eine hebräische Handschrift ist es der 28. Tag, nach der Targum-Handschrift und Jer 52, 31 M sowie Vg fiel das Ereignis auf den 25. Tag, in Jer 52, 31 LXX ist es der 24. Tag. Es gibt weder biblische oder außerbiblische Quellen noch sachliche Argumente, die eine dieser Varianten stützen könnten.

Urteil: Eine Entscheidung ist allein aufgrund der äußeren Kriterien zu fällen. Wegen zu geringer Bezeugung fallen dabei die Lesarten der einen hebräischen Handschrift sowie der LXX Jer 52, 31 aus. Unter der Annahme einer Abhängigkeit des Jeremiatextes von 2 Reg 25, 27-30[2] läßt sich die Ursprünglichkeit der Lesart Jer 52, 31 behaupten: Diese wurde aus 2 Reg 25, 27 in einem Textstadium übernommen, das sich auch noch in der Lesart der Targum-Handschrift widerspiegelt. Dagegen ist einzuwenden, daß der masoretische Text - abgesehen von den zwei schwach bezeugten Lesarten - durch LXX und Vg gut gestützt ist. Letztlich könnte die Vielzahl der Varianten dafür sprechen, daß schon früh ein korrupter Text vorlag. Eine begründete Entscheidung ist demnach weder möglich noch auch notwendig[3]. Aufgrund der obigen Vorüberlegung soll aber M als der für 2 Reg 25, 27 am besten bezeugte Text vorgezogen werden.

2. Variante

Äußere Kritik: Nach dem Urteil der Herausgeber der BHS ist statt Akl.m' wahrscheinlich mit Jer 52, 31 Atkul.m; zu lesen. Diese Lesart wird durch die LXX 2 Reg 25, 27 gestützt (ebenso Vg Jer 52, 31). Der masoretische Text scheint Vorlage für Vg 2 Reg 25, 27 und LXX Jer 52, 31 gewesen zu sein.

Innere Kritik: Die gebotenen Lesarten lassen sich auf zwei Varianten reduzieren: M und Vg 2 Reg 25, 27 sowie LXX Jer 52, 31 lesen „in dem Jahr, da er König war”. M und Vg Jer 52, 31 sowie LXX 2 Reg 25, 27 lesen „in dem Jahr seines Königtums”. Inhaltlich differieren die Lesarten minimal[4]. Akl.m' tn:v. ist singulär im AT und mithin lectio difficilior.

Urteil: Bezieht man Jer 52, 31 in die Beurteilung mit ein, läßt sich nach der äußeren Bezeugung für beide Lesarten gut argumentieren. Der masoretische Text ist aber als lectio difficilior und die für 2 Reg 25, 27 besser bezeugte Lesart vorzuziehen[5].

3. Variante

Äußere Kritik: Nach dem Urteil der Hg. der BHS ist vor al,K, tyBemi vielleicht AtAa aceYOw: einzufügen. Diesen erweiterten Text bieten wenige masoretische Handschriften, die LXX, die syrische Überlieferung, die Targumim, die Parallele in Jer 52, 31 (M, LXX und Vg). Er ist damit breit und gewichtig bezeugt. Die Vg hatte den masoretischen Text als Vorlage.

Innere Kritik: Der erweiterte Text der diesen bietenden Lesarten ist mit „und führte ihn heraus” zu übersetzen. Er könnte eine spätere Glosse sein, die den nicht leicht verstehbaren Zusammenhang in V. 27 verdeutlichen will.

Urteil: Dennoch ist die um AtAa aceYOw: erweiterte Lesart dem masoretischen Text vorzuziehen. Dafür spricht letztlich ihre breite und gewichtige Bezeugung, die wahrscheinlich macht, daß AtAa aceYOw: in einem späteren Stadium der Textüberlieferung ausgefallen ist.

4. Variante

Äußere Kritik: Die LXX 2 Reg 25, 27 mit Ausnahme ihrer lukianischen Rezension liest statt al,K, fulakh/j auvtou/ (entspräche Aal.Ki; das Waw könnte von V. 28a rBed;y>w: stammen). Jer 52, 31 bietet als Ketib ayliK.h;, als Qere aWlK.h;, was als eine Nebenform oder als ein Schreibfehler von al,K, betrachtet werden kann[6]. Der Vg lag wohl der masoretische Text vor. M ist damit gut bezeugt.

Innere Kritik: Die Lesart der LXX fügt ein verdeutlichendes Possessivpronomen hinzu. Daß es sich um Jojachins Gefangenschaft handelt, geht aus dem Kontext hervor (für M, Vg und ähnlich Jer 52, 31 (M, LXX, Vg) war das jedenfalls ersichtlich). Die Lesart von M ist lectio brevior.

Urteil: Aufgrund dieser inneren Kriterien und auch aufgrund der besseren Bezeugung ist der masoretische Text vorzuziehen.

Vers 28:

tAbjo ATai rBed;y>w:

Aas.Ki-ta, !TeYIw::

`lb,b'B. ATai rv,a] ~ykil'M.h aSeKi l[;me

Variante

Äußere Kritik: Für aSeKi l[;me steht in der Parallele Jer 52, 32 aSekil. l[;M;mi. Vg und LXX bezeugen 2 Reg 25, 28 und Jer 52, 32 den Text „über die Throne” (Vg 2 Reg 25, 32 Einzahl: „über den Thron”).

Innere Kritik: Diesem Text entspricht die Wendung aSekil. l[;M;mi[7]. Die Wortgruppe aSeKi l[;me hat dagegen einen noch weiteren Bedeutungsumfang. Sie kann auch mit „neben dem Thron” bzw. „bei dem Thron” übersetzt werden[8]. Da aSekil. l[;M;mi im Kontext folglich eindeutiger ist, ist aSeKi l[;me die lectio difficilior.

Urteil: Den weiteren Bedeutungsumfang von aSeKi l[;me im Sinne einer Heraushebung Jojachins einzuengen, lag im Interesse des Bearbeiters von Jer 52, 32 (das kann auch bei den Übersetzungen der LXX und Vg  veranschlagt werden, die l[;me zwar richtig, aber doch im positiven Sinne einschränkend mit „über” übersetzen, zumal diese Übersetzung vom Kontext her nahegelegen haben dürfte). Das spricht dafür, aSeKi l[;me - auch als lectio difficilior und brevior - vorzuziehen, zumal diese Lesart für 2 Reg 25 28 M sicher bezeugt ist.

Vers 29:

Aal.ki ydeg>Bi tae aN"viw>

`wyY"x; ymey>-lK' wyn"p'l. dymiT' ~x,l, lk;a'w>

Variante

Äußere Kritik: Jer 52, 33 bietet anstelle von aN"viw> die Form hN"viw>.

Innere Kritik: Wie auch die Vg und LXX bestätigen, gibt es keine Bedeutungsdifferenz zwischen den beiden Lesarten: aN"viw ist eine aramaisierende Form von hN"viw [9].

Urteil: Als solche wurde sie wahrscheinlich durch den Verfasser von Jer 52, 33 korrigiert. aN"viw> ist also die für 2 Reg 25, 29 ursprüngliche Lesart.

Vers 30:

%l,M,h; taeme AL-hn"T.nI dymiT' tx;rua] Atx'rua]w:

`wY"x; ymey> lKo AmAyB. ~Ay-rb;D>

1. Variante

Äußere Kritik: Die LXX liest statt taem evx oi;kou (entspräche tyBemi). Die Lesart des masoretischen Textes wird von Vg sowie Jer 52, 34 (M, LXX und Vg) gestützt und ist somit sehr gut bezeugt. Ein ähnlicher Konsonantenbestand legt einen Fehler in der Vorlage der LXX oder einen Lesefehler des Übersetzers nahe.

Innere Kritik: Inhaltlich sind die beiden Lesarten fast deckungsgleich. Wenn die LXX „aus dem Haus des Königs” statt „vom König” übersetzt, will sie den Sachverhalt womöglich verdeutlichen.

Urteil: Abgesehen davon sprechen die äußeren Kriterien deutlich für die Ursprünglichkeit des masoretischen Textes.

2. Variante

Äußere Kritik: Jer 52, 34 bietet hinter %l,M,h; einen um lb,B' erweiterten Textbestand (gestützt durch LXX und Vg). Der syrischen Überlieferung 2 Reg 25, 34 scheint ein derart erweiterter Text vorgelegen zu haben. 2 Reg 25, 34 LXX und Vg stützen den masoretischen Text. Beide Lesarten sind damit je gut bezeugt. Daß die syrische Überlieferung mit Jer 52, 34 ein gegenüber 2 Reg 25, 34 M, LXX und Vg früheres Textstadium widerspiegelt, ist aufgrund ihrer Entstehungszeit auszuschließen. Sie spielt in diesem Fall als Textzeuge keine große Rolle.

Innere Kritik: Der masoretische Text 2 Reg 25, 30 ist lectio brevior. Daß es sich um den König Babels handelt, geht aus dem Kontext hervor. Wenn das der Bearbeiter von Jer 52, 34 dennoch erwähnt, dann entspricht das seiner Jer 52 zu Tage tretenden Angewohnheit, Präzisierungen vorzunehmen[10].

Urteil: Aufgrund dieser inneren Kriterien ist der masoretische Text als der ursprüngliche und für 2 Reg 25, 30 zumal auch besser bezeugte Wortlaut vorzuziehen.

3. Variante

Äußere Kritik: Jer 52, 34 bietet hinter AmAyB. einen um AtAm ~Ay-d[; erweiterten Text (so auch Vg). Der Textbestand Jer 52, 34 ist aber nicht sicher bezeugt: Einerseits fehlt der erweiterte Text AtAm ~Ay-d[; nicht nur 2 Reg 25, 30 sondern auch bei einigen Handschriften des masoretischen Textes Jer 52, 34. Andererseits fehlte wY"x; ymey> lKo wohl in der Vorlage für den nicht rezensierten Text der LXX. Der masoretische Text 2 Reg 25, 30 ist durch LXX und Vg sehr gut bezeugt.

Innere Kritik: Der erweiterte Text ist mit „bis zu dem Tag seines Todes” zu übersetzen. Er setzt den Tod Jojachins bereits voraus und könnte somit eine spätere Ergänzung sein, während das „alle Tage seines Lebens” als positiver Ausblick durchaus noch zu Lebzeiten Jojachins formuliert worden sein kann. Für eine Ursprünglichkeit von AtAm ~Ay-d[; spräche wiederum, daß wY"x; ymey> lKo ein nachträglicher Euphemismus dieser Wendung ist. Daß in Jer 52, 34 beide Wendungen nebeneinander stehen, klingt redundant.

Urteil: Mit den angesprochenen Problemen werden bereits literar- und redaktionskritische Fragen aufgeworfen[11]. Da einerseits Jer 52, 34 einen unsicheren Textbestand hat und also unberücksichtigt bleiben muß und andererseits der masoretische Text 2 Reg 25, 30 sehr gut bezeugt ist, ist letzterer als der für diesen Vers ursprüngliche Wortlaut vorzuziehen.

 

1.2  Übersetzung von 2 Reg 25, 27-30[12]

V. 27   Im siebenunddreißigsten Jahr der Wegführung Jojachins, des Königs von Juda, im zwölften Monat, am siebenundzwanzigsten Tag des Monats lud Amel-Marduk, der König von Babel, im Jahr seines Regierungsantritts Jojachin, den König von Juda, vor[13], und er führte ihn aus dem Gefängnis heraus.

V. 28   Und er sicherte ihm seine Freundschaft zu[14] und errichtete seinen Thron über die Throne der Könige, die mit ihm in Babel waren[15].

V. 29   Und er wechselte seine Gefängniskleider und aß täglich Brot vor ihm, alle Tage seines Lebens[16].

V. 30   Und sein Unterhalt, ein täglicher Unterhalt, wurde ihm vom König gegeben, der Bedarf eines jeden Tages, alle Tage seines Lebens[17].

 

 

2.1  Quellenkritik - Der Kontext von 2 Reg 25, 27-30[18]

Verortung: Der Text bildet das Ende des ursprünglich einen Königsbuches, dessen Inhalt die Geschichte der politischen Eigenstaatlichkeit Israels und Judas, mit der Herrschaft Salomos beginnend und mit dem Untergang und der Wegführung Judas endend, ist. Anders als im hebräischen Kanon, wo sie den letzten Teil der vorderen Propheten bilden, zählen die Königsbücher in der christlichen Tradition zu den Geschichtsbüchern. Während im hebräischen Kanon auf die Königsbücher das Buch Jesaja folgt, setzt in der christlichen Bibel nach den Königsbüchern das chronistische Werk mit seiner Darstellung der Geschichte des Volkes Israel bis zur babylonischen Gefangenschaft ein. Beide Male ist damit ein klares Ende der Königsbücher gegeben.

Abgrenzung nach hinten: Dieses Ende stellt der Bericht über das Schicksal Jojachins unter der Regierung des babylonischen Königs Amel-Marduk dar. Formal ist die Abgrenzung dieses Berichtes mit dem Ende der Königsbücher gegeben. Das wird durch die historisierende Wendung V. 30b wY"x; ymey> lKo gestützt (noch eindeutiger Jer 52, 34 AtAm ~Ay-d[;)[19]. Für den Verfasser ist damit alles über Jojachin gesagt. Im Rahmen der Königsbücher ist damit zunächst auch das letzte Wort zum Königtum in Israel bzw. Juda gesprochen worden[20].

Abgrenzung nach vorne[21]: Mit dem Königtum Zedekias läuft die Geschichte Judas und seines Zentrums Jerusalem zielstrebig auf dessen Zerstörung durch Nebukadnezar II. und die anschließende zweite Wegführung nach Babylonien zu (2 Reg 24, 18-25, 21). Daran schließt sich ein Bericht über Gedaljas Statthalterschaft zu Mizpa an, der in der Flucht des Volkes nach Ägypten gipfelt (2 Reg 25, 22-26). Ein Kapitel in der Geschichte Judas ist damit abgeschlossen. Dennoch berichtet das zweite Königsbuch über das weitere Schicksal Jojachins im Exil. Diese vier letzten Verse offenbaren ihren Charakter eines Nachtrags auch durch die zeitliche und räumliche Entfernung zu dem davor berichteten Geschehen. Die erste Wegführung ist über 37 Jahre her, der Ort des Geschehens ist Babylonien (V. 27). Damit wird an die in 2 Reg 24, 8-17 berichteten Ereignisse angeknüpft, deren Ergebnis u. a. die Entthronung und anschließende Deportation Jojachins nach Babylonien ist (bes. 2 Reg 24, 12.15). Diese inhaltlichen Anhaltspunkte für die Abgrenzung von 2 Reg 25, 27-30 werden durch formale Beobachtungen gestützt: V. 27 setzt mit einer genauen Datierung und der Nennung der Handlungsträger deutlich neu ein. Hinzu kommen sprachliche Eigentümlichkeiten[22].

Ausblick: Der deutliche Bruch zwischen 2 Reg 25, 26 und 25, 27-30 weist auf eine unterschiedliche Verfasserschaft hin. Die herausgehobene Stellung des Berichtes über die letzten Ereignisse um Jojachin als des Endes der Königsbücher und damit auch als eines Endes des Deuteronomistischen Geschichtswerks wirft die Frage nach der Intention des Textes auf, wenn damit das vorläufig letzte Wort zum Königtum gesprochen sein will[23].

 

2.2  Binnenkritik - Die Einheitlichkeit von 2 Reg 25, 27-30[24]

Gliederung: Der Text läßt sich gut in zwei Teile gliedern: V. 27-29a wird ein datiertes, konkretes Geschehen geschildert. V. 29b-30 wird eher allgemein über das weitere Ergehen Jojachins berichtet. Die literarkritisch nachweisbaren Bruchlinien des Textes verlaufen allerdings woanders.

V. 29 als Glosse: Formale Beobachtungen, die auf den Charakter eines späteren Zusatzes hinweisen, sind der schroffe Wechsel des Subjekts und die Perfektform mit Kopula[25] bei an"v' und lk;a'. Auffällig ist auch das doppelte Auftauchen der Wendung wY"x; ymey> lKo V. 29b und V. 30b sowie das Fehlen der sprachlichen Besonderheiten, die auf eine Entstehung in Babylonien hinweisen[26]. Inhaltliche Überlegungen stützen die These von einer Glosse: Die Aussage über das Kleiderwechseln schildert ein eher unbedeutendes Detail und widerspricht so dem bisherigen Duktus des Textes als eines reinen Geschichtsberichtes. Darüber hinaus muß der Kleiderwechsel V. 29a paradox erscheinen: Sollte er historisch sein, dürften Jojachin zumindest vor seiner Thronverleihung, eher aber noch vor seinem Empfang bei Amel-Marduk die Kleider gewechselt worden sein[27]. Die sich formal nahtlos anfügende (wiederum Perfektform mit Kopula) Aussage über das tägliche Mahl Jojachins bei Amel-Marduk[28] berichtet (V. 30 vorausgreifend) ein sich wiederholendes Ereignis und setzt so gegenüber V. 27-29a inhaltlich neu an. Daß Jojachin täglich beim König speiste, ist zudem historisch schwer vorstellbar. Dazu kommt, daß dem V. 30 zu widersprechen scheint, der darüber informiert, daß Jojachin seinen täglichen Unterhalt vom König bekam[29].

V. 30 wY"x; ymey> lKo AmAyB. ~Ay-rb;D> [...] dymiT' tx;rua] als Glosse: Daß hier ein späterer Zusatz vorliegt, zeigen folgende Beobachtungen: dymiT' tx;rua nimmt Atx'rua]w: auf. dymiT' begegnet zudem bereits V. 29b. Die Wortgruppe AmAyB. ~Ay-rb;D> ist eine inhaltliche Dopplung zu dymiT' tx;rua] Atx'rua]w:[30]. Die Wendung wY"x; ymey> lKo steht bereits V. 29b.

Zusammenfassung: V. 29 und V. 30 wY"x; ymey> lKo AmAyB. ~Ay-rb;D> [...] dymiT' tx;rua] sind als Glossen zu betrachten. Neben den schon genannten Beobachtungen weist auch der gegenüber dem Rest von 2 Reg 25, 27-30 auffallende Gebrauch von im AT häufiger vorkommenden Wendungen[31] darauf hin[32]. Vor allem läßt sich aber ein deutlich heraustretendes Interesse der Glossatoren ausmachen: Die positive Heraushebung des berichteten Geschehens um Jojachin. Er darf seine Kleider wechseln und alle Tage seines Lebens beim babylonischen König speisen. Die Glossatoren verdeutlichen, was es heißt, aus dem Gefängnis entlassen zu werden, einen Sitz an der Tafel des babylonischen Königs und den täglichen Unterhalt von diesem zu erhalten.

V. 28bb als Glosse: Auch die Aussage, daß Jojachin einen Ehrenplatz unter den in Babel anwesenden Königen erhalten habe, entspricht dem dargestellten Interesse der Glossatoren, die Ereignisse um Jojachin positiv auszugestalten. Daß V. 28bb eine Glosse sein könnte, legen zumal die folgenden Überlegungen nahe: Die Wortverbindung aSeKi l[;me Aas.Ki-ta, !TeYIw:: ist sehr ungewöhnlich[33] und weist darauf hin, daß V. 28 ursprünglich mit Aas.Ki-ta, endete. Zudem ist die explizite (Thron)erhöhung ein im AT häufig begegnender Topos, den die Glossatoren hier wahrscheinlich aufgegriffen haben und der gut zu den in V. 29 berichteten Vorgängen paßt[34]. Ob sich hinter V. 28bb eine historische Erinnerung verbirgt oder es sich um eine nachträgliche Ausgestaltung des berichteten Geschehens handelt, ist offen[35]. Sollte V. 28bb eine Glosse sein, ist sie gemeinsam mit V. 29 in den Text eingeschoben worden[36]. Die Intention ihrer Urheber war es, das Geschehen um Jojachin positiv herauszuheben.

Hinweise auf eine zweistufige Bearbeitung: Weitergehende Beobachtungen sprechen für eine sich in zwei Schritten vollziehende Bearbeitung von 2 Reg 25, 27-30. Der ursprüngliche Text bestand aus V. 27f (wahrscheinlich ohne V. 28bb) sowie V. 30 mit folgendem Wortlaut:  %l,M,h; taeme AL-hn"T.nI Atx'rua]w:.

Ein erster Bearbeiter ergänzte V. 29 wyn"p'l. dymiT' ~x,l, lk;a'w> Aal.ki ydeg>Bi tae aN"viw>, V. 30 dymiT' tx;rua] als nähere Erläuterung zu Atx'rua]w:  und wahrscheinlich auch V. 28bb lb,b'B. ATai rv,a] ~ykil'M.h aSeKi l[;me. Formale Merkmale dieser Redaktion sind die zwei parallel formulierten Sätze V. 29 (vgl. zweimal Perfekt mit Kopula) sowie die Verdopplung von tx;rua] einerseits und der zweifache Gebrauch von dymiT' andererseits - beides ist auffallend. Das Interesse der Glossatoren war die positive Heraushebung des Geschehens durch eine Ausgestaltung des Berichtes und die Betonung der Dauerhaftigkeit der bevorzugten Behandlung Jojachins.

Ein zweiter Bearbeiter ergänzte jeweils am Ende von V. 29 und V. 30 wY"x; ymey> lKo. V. 30 erläuterte er dymiT' tx;rua] Atx'rua]w: durch AmAyB. ~Ay-rb;D>. Anhaltspunkte für eine zweite Redaktion sind das zweifache Auftauchen der Wendung wY"x; ymey> lKo, die sowohl V. 29 als auch V. 30 nachklappt[37], sowie die klare inhaltliche Dopplung von dymiT' tx;rua] und AmAyB. ~Ay-rb;D>. Mit ihren Ergänzungen wollten die Glossatoren einerseits die für hebräische Ohren wahrscheinlich ungewöhnliche Wendung dymiT' tx;rua] Atx'rua]w: in einen verstehbaren Text übersetzen[38] und andererseits, die Tendenz der ersten Bearbeitung aufnehmend, das berichtete Geschehen positiv herausstellen und ihm ein „happy end” geben.

Damit treten aber schon die Schwächen dieser Rekonstruktion zutage: Inhaltlich läßt sich zwischen den beiden Bearbeitungsschichten kaum differenzieren. Auch die formalen Beobachtungen sind keineswegs zwingend. Dennoch läßt sich die Rekonstruktion einer zweistufigen Bearbeitung von 2 Reg 25, 27-30 m. E. verteidigen, wenn angenommen wird, daß sie innerhalb einer Schule bzw. Gruppe (möglicherweise über einen längeren Zeitraum hinweg) stattfand. Zudem kann sie fast alle Spannungen im Text erklären.

 

 

3.  Die zeit- und religionsgeschichtlichen Hintergründe von 2 Reg 25, 27-30

Zur Beantwortung der Frage nach der Sinnrichtung von 2 Reg 25, 27-30 ist es notwendig, dem historischen Kontext des berichteten Geschehens und den religiösen Strömungen, die während der Textentstehung vorherrschten, nachzugehen.

 

3.1  Die Entstehung des Textes in Babylonien

Da sich das berichtete Geschehen in Babylonien ereignet, ist eine dortige Entstehung des Textes naheliegend. Formale Beobachtungen bestätigen diese Annahme. Ein erster Hinweis ist die Datierung des berichteten Geschehens V. 27, die in ihrer Art - Zählung der Jahre der Wegführung Jojachins - Datierungen bei Ezechiel entspricht, der in Babylonien als Prophet auftrat[39]. Entscheidender noch ist die Beobachtung, daß in 2 Reg 25, 27-30 auffallend häufig Worte begegnen, die dem Akkadischen und Neubabylonischen verwandt sind. Nach Zenger zählen dazu die Wendungen varo-ta, af'n", al,K, tyBe, tae tAbjo rB;d' und tx;rua][40]. Inhalt und formale Beobachtungen sprechen damit für eine Entstehung des Textes in Babylonien[41]. Wenn Würthwein urteilt, daß es „[...] sich bei dem in V. 27f.30 Mitgeteilten um eine unter den Exilierten umlaufende [...] volkstümliche Überlieferung handeln [dürfte] [...]”[42], bleibt das zwar eine Vermutung. Sie wird aber immerhin durch den obigen Befund gestützt.

 

3.2  Der Zeitpunkt des berichteten Geschehens[43]

V. 27 wird eine doppelte Datierung des berichteten Geschehens vorgenommen: einerseits die auf den Tag genaue Datierung bezogen auf die !ykiy"Ahy> tWlg", andererseits die Bemerkung, daß sich das Geschehen Akl.m' tn:v.Bi (gemeint ist die Regentschaft Amel-Marduks) ereignete. Die Frage, wie sich diese Angaben in Übereinstimmung bringen lassen, wird in der Forschung unterschiedlich beantwortet. Ein erstes Problem dabei ist der Begriff Akl.m' tn:v.: Ist damit das Jahr des Regierungsantritts von Amel-Marduk oder sein erstes volles Regierungsjahr gemeint? Für die erste Variante spricht das möglicherweise zutreffende akkadische Äquivalent reš šarruti, das das Jahr des Regierungsantritts bezeichnet[44]. Zudem ist es unwahrscheinlich, daß sich eine Vorladung Jojachins erst längere Zeit nach dem Regierungsantritt Amel-Marduks ereignet habe[45]. Die zweite Variante wird in Anspruch genommen, um eine Übereinstimmung mit der Datierung V. 27a zu erlangen. Zenger versucht zu zeigen, daß reš šarruti nicht das akkadische Äquivalent für Akl.m' tn:v.Bi ist, so daß dieses Argument nicht zutrifft[46]. Auch für den Vorzug dieser Variante lassen sich inhaltliche Argumente anführen. So könnte Amel-Marduk versucht haben, aus der wohlwollenden Behandlung Jojachins politische Vorteile zu ziehen, nachdem seine Macht gegen Ende seiner Regierungszeit zunehmend gesunken war[47]. Zenger beschreitet gleichsam einen Mittelweg: Er weist zunächst nach, daß sich Akl.m' tn:v.Bi nur auf das erste und einzig vollständige Regierungsjahr Amel-Marduks beziehen kann, meint dann aber, diese Wendung sei besser mit „aus Anlaß seines Regierungsjahres” zu übersetzen, weil sie nicht als „[...] chronologische Angabe im strengen Sinn verstanden sein will.”[48] Eine dritte Möglichkeit bietet Schedl[49], der für die Lesart Atkul.m; tn:v.Bi Jer 52, 31 plädiert. Daß diese Wendung nach Schedl auf das zweite Regierungsjahr Amel-Marduks zu beziehen ist, wird aber von Jepsen[50] zu Recht abgelehnt. Für die beiden zuerst angeführten Varianten sprechen je gewichtige Argumente. Kann die Datierung des Geschehens in das 37. Jahr der !ykiy"Ahy> tWlg" mehr Klarheit verschaffen? Entscheidend ist die Frage, um welche Art von Datierung es sich handelt und welchen Bezugspunkt sie hat: Datiert wurde wie auch im Ezechielbuch nach der Verbannung Jojachins. Als erstes vollständiges Jahr der Verbannung kann der Zeitraum Nisan 597[51] bis 596 gelten, wenn man eine Nachdatierung für Jojachin annimmt. Als 37. Jahr der Verbannung Jojachins ergibt sich daraus der Zeitraum Nisan 561 bis 560. Diese Datierung findet sich zuletzt bei Galil in seiner eingehenden Untersuchung zur Chronologie der Könige Israels und Judas[52]. Auch Jepsen[53] vertritt diese Variante, die er von Ez 29,17f. her gestützt sieht. Die dortige Datierung eines hw"hy>-rb;d> an Ezechiel in das 27. Jahr (der Verbannung Jojachins) setzt die Eroberung von Tyrus voraus, die Jepsen unter Berufung auf Unger[54] in das Jahr 572 datiert, so daß das 27. bzw. 37. Jahr der Verbannung Jojachins mit dem 1. Nisan 571 bzw. 561 begann[55]. Das wird nun von Zenger[56] bestritten, der auf Eißfeldt verweist, nach dem die Eroberung von Tyrus in das Jahr 573 (also ein Jahr früher) zu datieren ist[57]. Weil Zenger anders als Jepsen auch die Nachdatierung für Jojachin nicht als zwingend erachtet[58], kann er das berichtete Geschehen so in den Adar 561 datieren[59]. Unter anderen Voraussetzungen und aus inhaltlichen Gründen[60] kommt Galil[61] zu demselben Ergebnis, wobei er annimmt, daß die Angabe in 2 Reg 25, 27 falsch ist, da die Begnadigung Jojachins in das 36. Jahr der !ykiy"Ahy> tWlg" fallen müsse. Die Annahme von Akl.m' tn:v.Bi als Terminus für das Antrittsjahr Amel-Marduks entsprechend dem möglicherweise zutreffenden akkadischen Äquivalent reš šarruti (anders Zenger) kann diese Datierung stützen[62]. Eine dritte Variante der Datierung schlägt Sack[63] vor, der die These vertritt, daß das neue Jahr zur in Betracht kommenden Zeit mit dem Monat Tischri begann, und so die Ereignisse um Jojachin unter Hinweis auf 2 Chr 36, 9f in den Oktober 562 bzw. in die Zeit kurz nach der Thronbesteigung Amel-Marduks datiert.

Zusammenfassung: Aufgrund der schlechten und z. T. auch widersprüchlichen Quellenlage ist es momentan nicht möglich, eine formal begründete und eindeutige Datierung des in 2 Reg 25, 27-30 berichteten Geschehens vorzunehmen, auch wenn sich das Gros der Forschung für das Frühjahr 560 ausspricht. Die inhaltlichen Argumente sprechen m. E. eher für eine Datierung in das Jahr davor: Anlaß könnten die Feierlichkeiten zum Beginn des ersten Regierungsjahres Amel-Marduks gewesen sein.

 

3.3.1  Zur Historizität des berichteten Geschehens - Amel-Marduk und Jojachin

Amel-Marduk[64]: Nach Sack lassen es die dürftigen Quellen über Amel-Marduk und dessen kurze Regentschaft (562-560) kaum zu, ein geschlossenes Bild dieses babylonischen Herrschers und Sohnes Nebukadnezars II. zu entwerfen: Die rabbinischen Quellen haben ausschließlich legendarischen Charakter, andere Quellen zu Amel-Marduk existieren kaum. Eine Nachricht des Berossos[65], daß Amel-Marduks Regentschaft willkürlich und ausschweifend gewesen sei[66], könnte auf dessen Unpopularität hinweisen, deren Opfer er möglicherweise auch wurde. Das wichtigste Ereignis während Amel-Marduks Regentschaft bleibt das in 2 Reg 25, 27-30 berichtete Geschehen. Über die Motive des babylonischen Königs, die zu der Begnadigung Jojachins führten, berichten Josephus und 2 Abot de Rabbi Nathan[67]: Übereinstimmend teilen sie mit, daß Amel-Marduk das Gefühl gehabt hätte, Jojachin sei grundlos bzw. ungerechtfertigt von Nebukadnezar II. gefangen gehalten gewesen. Daß darin eine historische Erinnerung bewahrt ist, muß aufgrund der zeitlichen Entfernung zwischen dem tatsächlichen Geschehen und der schriftlichen Fixierung der Überlieferung abgelehnt werden.

Jojachin[68]: Über das weitere Schicksal Jojachins, der 597 nach Babel deportiert worden war[69], ist nach Wanke nicht viel bekannt: Gefundene Listen[70] betreffs regelmäßiger Öllieferungen an Jojachin und seine Söhne[71] zeigen, daß das V. 27 erwähnte al,K, tyBe nicht wörtlich zu verstehen ist[72] und die V. 29f erwähnte Versorgung Jojachins durch Amel-Marduk keine Neuerung gewesen sein dürfte. Welche Stellung besaß Jojachin als immer noch rechtmäßiger Thronfolger nach seiner Deportation ins Exil? Daß es Gruppen gab, die ihn weiterhin unterstützten, zeigen einerseits die Datierungen im Ezechielbuch[73], die in Jahren der Deportation Jojachins erfolgen, andererseits das Auftreten des Propheten Chananja, der eine baldige Rückkehr Jojachins aus dem Exil vorhersagte[74]. Eine Abwendung von Jojachin, in dessen Exilierung wohl ein Gottesurteil gesehen wurde, begegnet dagegen Jer 22, 24.28-30 und Ez 19, 5-9. Daß Jojachin nach seiner Wegführung nicht in der Bedeutungslosigkeit verschwand, zeigt auch die Stellung seines Enkels Serubbabel, der an der Heimführung der Exulanten wesentlich beteiligt gewesen war[75].

 

3.3.2  Zur Historizität des berichteten Geschehens - Traditionskritische Überlegungen zu 2 Reg 25, 27-30

V. 27 varo-ta, af'n": Wird diese Wendung transitiv gebraucht, ist sie wörtlich mit „jemandes Haupt erheben” zu übersetzen. Diese Grundbedeutung findet sich ebenso bei dem akkadischen Äquivalent reša našu[76]. Nach Seeligmann stammt diese Wortverbindung aus der Gerichtsbarkeit. „Nach alter Sitte erhob der Richter beim Freispruch das Haupt des Angeklagten, der bis dahin auf den Knieen [sic] mit dem Angesicht zum Boden hcra ~ypa gelegen hatte.”[77] Danach scheint es möglich, daß Jojachin von Amel-Marduk offiziell freigesprochen bzw. rehabilitiert worden ist. Nach Zenger[78] liegt aber für V. 27 varo-ta, af'n" eine andere Bedeutung vor, die er aus Gen 40,13.19f herausarbeitet und durch Belege aus zwei neubabylonischen Briefen bestätigt sieht. Seine Überlegungen überzeugen insofern, als daß Gen 40 eine Situation ähnlich der 2 Reg 25, 27-30 vorliegt[79]: Sowohl dem Mundschenk (V. 13) als auch dem Bäcker (V. 19) wird dort gedeutet, Pharao werde ihr Haupt erheben, worauf diese Vorhersage tatsächlich eintritt (V. 20). Wenn der Bäcker sodann am Galgen endet, kann von einem Freispruch keine Rede sein. Zenger übersetzt varo-ta, af'n" hier und auch 2 Reg 25, 27 deshalb mit „vorladen“ bzw. „zitieren”. Von einer Rehabilitierung Jojachins kann daher zunächst nicht gesprochen werden.

V. 28 tAbjo ATai rBed;y>w:: Die Wendung begegnet so nur noch Jer 12, 6, dort allerdings mit la, konstruiert. Nach Johag handelt es sich in Jer 12, 6 „[...] um ein formloses Angebot guter Beziehungen, nicht um einen fundierten Vertrag.”[80] Daß es sich 2 Reg 25, 28 dagegen um ein regelrechtes „Abkommen” handeln könnte, legen Parallelen aus dem Akkadischen nahe[81]: „In Verbindung mit den Präpositionen itti (‘mit’, ‘unter’) und biri (‘zwischen’) bezeichnet tabutu/i diejenigen Beziehungen zwischen zwei Staaten, die durch einen formalen Vertrag fixiert sind.”[82] Auch Zenger[83] entscheidet sich für die letztere Bedeutung[84], wobei er sich durch die antithetische Formulierung 2 Reg 25, 6 jp'v.mi ATai rBed;y>w:[85] bestätigt sieht. Dort geht es um die Bestrafung Zedekias durch Nebukadnezar II., in der Zenger das von Dtr angedrohte Strafgericht ratifiziert sieht. Auch wenn er die Parallelität der beiden Formulierungen richtig erkannt hat[86], ist die Wendung V. 28 tAbjo ATai rBed;y>w: überbewertet, wenn Zenger angesichts  der antithetischen Formulierung 2 Reg 25, 6 für 2 Reg 25, 28 folgert, daß „[...] in Jojachins Rehabilitierung durch Amel-Marduk [...] eine Gegengeschichte des Heils [beginnt]”[87]. Ein vertraglich fixiertes Freundschaftsbündnis zwischen Amel-Marduk und Jojachin ist aufgrund der oben genannten Belege dennoch vorstellbar[88]: Nachdem der babylonische König den König Judas vorgeladen hatte (V. 27), sicherte er ihm in Form eines Rechtsaktes[89] seine Freundschaft zu (V. 28a), woraufhin dieser wie auch die anderen Königen, denen gegenüber er jetzt gleichgestellt war, auf einem Thron sitzen durfte (V. 28b). Auf diesem Hintergrund erscheint es gerechtfertigt, von einer „Begnadigung Jojachins“ zu sprechen[90].

V. 29 ydeg>Bi tae aN"viw>: Das Verb hn"v'[91] im Piel meint „ändern” bzw. „wandeln”. 2 Reg 25, 29 kann es im Zusammenhang mit ydeg>Bi als „Kleider wechseln”[92] übersetzt werden. Der Wechsel der Kleidung ist im AT unter anderem mit der Einsetzung in ein Amt verbunden (vgl. Gen 41, 42; Jes 22, 22). Deshalb auf eine Wiedereinsetzung Jojachins in königliches Amt und Würden zu schließen, liegt dennoch nicht nahe. Wenn 2 Reg 25, 29 berichtet wird, daß Jojachin seine Gefängniskleider wechselte, verweist das lediglich auf die veränderte soziale Position, die der König Judas jetzt innehat[93]. Ob der Bericht über Jojachins Wechsel der Kleider „[...] a change of status beyond that which any inmate undergoes upon his release [...]” darstellt, wie es Levenson[94] mit Blick auf Lev 16, 4.32 und Sach 3, 1-7 behauptet, muß fraglich bleiben. Dem gegenüber erscheint es wahrscheinlicher, daß die Glossatoren mit V. 29a den Vorgang dramatisieren und so die Begnadigung Jojachins herausheben wollte[95].

V. 29 [wyn"p'l. dymiT'] ~x,l, lk;a'w>: Diese im AT häufig vorkommende Wendung meint zunächst „[...] nicht mehr als einfach ‘essen, sich ernähren’.”[96] Eine differenzierte Bedeutung von ~x,l, lk;a' begegnet an folgenden Stellen[97]: Ps 41, 10 ist der, mit dem der Psalmbeter sein Brot aß, dessen Freund und Vertrauter gewesen. 2 Sam 9, 7b verspricht David dem Merib-Baal, dieser werde täglich an seinem Tisch Brot essen, und erweist ihm damit eine besondere Ehre. Hi 42, 11 wird im Rahmen von Hiobs Wiedereinsetzung in seinen früheren Status berichtet, daß alle seine Verwandten und Bekannten zu ihm kamen und mit ihm in seinem Hause Brot aßen. Von diesen Stellen her liegt für das in 2 Reg 25, 29b berichtete Geschehen folgende Deutung nahe: Amel-Marduks Freundschaftsbündnis mit Jojachin drückt sich darin aus, daß diesem als Freund des Königs von Babel die Ehre zuteil wird, beständig an dessen Tafel essen zu dürfen[98]. Diese positive Hervorhebung der Begnadigung und des weiteren Schicksals Jojachins entspricht dem bereits herausgearbeiteten Interesse der Glossatoren[99]. Daß im Rahmen der Vorladung Jojachins und der anschließenden Freundschaftszusicherung Amel-Marduks diesem gegenüber auch ein Mahl stattgefunden hat, soll damit nicht bestritten werden, vielmehr ist das wahrscheinlich[100]. Daß Jojachin in Zukunft täglich vor dem König Babels speisen sollte, ist dagegen aus historischer Sicht schwer vorstellbar.

 

3.3.3  Zur Historizität des berichteten Geschehens - Thron und Mahl

V. 28b wird berichtet, Amel-Marduk habe Jojachin einen Thron - neben, bei bzw. über[101] denen der in Babel anwesenden Könige - errichtet[102]. Der Thron galt im alten Orient als Machtsymbol: Jemanden auf den Thron setzen bedeutete, ihm Macht zu verleihen[103]. So kann sich im AT die Wertschätzung einer Person in der Verleihung bzw. Erhöhung seines Thrones ausdrücken (Gen 41, 40 und Est 3, 1 neben 2 Reg 25, 28)[104]. Im Kontext eines Freundschaftsbündnisses zwischen Amel-Marduk und Jojachin erscheint diese Deutung von V. 28b sinnvoll[105]. Daß V. 28b auf den ewigen Königsthron, der 2 Sam 7, 13.16 den Davididen verheißen ist, anspielt, wie es Zenger[106] vermutet[107], oder gar „[...]an old note in the Davidic theology [echoes] [...]” , wie es Levenson[108] mit Blick auf Ps 18, 44-45 behauptet[109], bleibt demgegenüber eine Spekulation.

Daß mit dem Freundschaftsbündnis zwischen den beiden Königen ein Mahl verbunden war, ist wahrscheinlich: Politische Entscheidungen waren in Mesopotamien regelmäßig von einem Mahl begleitet. Es stärkte die Bande zwischen Gastgeber und Gästen: das gemeinsame Speisen an derselben Tafel wurde als Beweis der Übereinstimmung interpretiert[110]. Ein solches Mahl wurde für gewöhnlich auf einem kussû[111] sitzend eingenommen: Nachdem Jojachin V. 28b ein aSeKi errichtet worden ist, wird Amel-Marduk demnach wahrscheinlich ein Bankett zu Ehren Jojachins mit den in Babel anwesenden Königen ausgerichtet haben. Das regelmäßige „Brot essen” Jojachins vor Amel-Marduk V. 29b beinhaltet aber keine historische Erinnerung an ein solches Mahl. Der Halbvers dürfte vielmehr von einem Glossator - mit der bereits dargestellten Intention - aus V. 30 heraus entwickelt worden sein[112].

 

3.3.4  Zur Historizität des berichteten Geschehens - Zusammenfassung

Weil alle Vermutungen darüber, ob sich das berichtete Geschehen „[...] im Rahmen der Neujahrsfeierlichkeiten, also zu Beginn des neuen Regierungsjahres [...]”[113] oder „[...] vielleicht im Zuge einer Amnestie bei seiner [Amel-Marduks] Thronbesteigung [...]”[114] zugetragen hat, mangels Anhalt am Text und auch fehlender außerbiblischer Zeugnisse oder möglicher Parallelen letztlich Spekulation bleiben, ist auch die Frage nach der Datierung des Geschehens nicht sicher zu beantworten[115]. Mit hoher Wahrscheinlichkeit historisch dürfte ein Freundschaftsbündnis zwischen Amel-Marduk und Jojachin sein, das für letzteren eine Gleichstellung gegenüber den anderen Vasallenkönigen bedeutete. Daß Jojachin von nun an täglich vor Amel-Marduk speisen durfte, ist der Zusatz eines Glossators. Die V. 30 berichtete regelmäßige Versorgung Jojachins mit der „täglichen Portion”[116] braucht dagegen nicht bezweifelt zu werden, da sie zumindest für die „Gefangenschaft” unter Nebukadnezar II. durch vier Keilschriftenurkunden (datiert in das Jahr 592), die über Lieferungen von Sesamöl an Jojachin, den König von Juda, und seine fünf Söhne Auskunft geben, nachgewiesen ist[117].

 

3.4  Religiöse Strömungen während der Exilszeit[118] - Zur Intention der Grundschicht 2 Reg 25, 27-30*

Vorüberlegung: Gab es in der Gola Kreise, die mit einer Restitution des davidischen Königtums rechneten? Sahen diese Kreise in der Begnadigung Jojachins einen Lichtblick, der Anlaß zu Hoffnung und Aufbruch gab? Hallt  die Stimme einer solchen Hoffnung 2 Reg 25, 27-30* wider?

Den Zeitgenossen[119] stellten sich vornehmlich zwei Aufgaben, die sie theologisch und religiös zu bearbeiten versuchen mußten: Einerseits verlangte die Katastrophe von 587 nach einer Interpretation, die beantworten würde, wie es zur Zerstörung Jerusalems und des Tempels kommen konnte. Andererseits bildete das Leben unter babylonischer Oberherrschaft - ob in Juda oder in Babylonien - ein Faktum, das danach fragen ließ, wie ein auf den Gott Israels hin gerichtetes Leben in dieser schwierigen Situation möglich sei und worauf man angesichts Jahwes Zorngerichts über Juda noch hoffen durfte.

Der Bewältigung des Unterganges Judas und Jerusalems nahm sich der exilische Klagegottesdienst an, der zu einem Forum verschiedenster theologischer Gruppierungen geworden war. Das Hauptelement dieser Gottesdienstform war das Eingeständnis der kollektiven Schuld bezüglich der Katastrophe von 587: Mit ihr hat Jahwe sein gerechtes Urteil über das von ihm abgefallene Volk gesprochen. Auch dem Deuteronomistischen Geschichtswerk wird zumeist die Funktion der Aufarbeitung der Geschichte Jahwes und seines Volkes, die als Geschichte des stetigen Abfalls Israels von seinem Gott und dessen immer wieder erneuten Zuwendung zu seinem Volk schließlich in den Untergang der beiden Teilreiche 722 bzw. 587 mündet, zugewiesen[120]. Innerhalb jenes von Dtn bis 2 Reg reichenden Werkes finden sich des öfteren Anspielungen auf die Situation nach 587, die auch als Anweisung für das rechte Verhalten angesichts vielfältiger, von außen eindringender Gefahren verstanden werden können[121]. Die in diesem Zusammenhang begegnenden Warnungen vor dem wiederauflebenden Synkretismus begegnen auch in einigen der Abschnitte des Jeremiabuches, die während der Exilszeit entstanden sind[122].

2 Reg 25, 27-30* läßt sich weder als Versuch der Aufarbeitung der Katastrophe von 587 noch als Anleitung für ein dem Willen Jahwes entsprechendes Leben interpretieren. Eher spiegelt er den inneren und äußeren Zustand der Exilierten wider[123]. Jedoch ist von einer Sehnsucht nach der Heimat sowie von Haß- und Ohnmachtsgefühlen gegenüber Babel, wie sie Ps 137 zum Ausdruck bringt, in dem Bericht über Jojachins Begnadigung im Exil nichts zu spüren. Im Gegenteil! 2 Reg 25, 27-30* bezeugt eine Diaspora, die sich mit ihrer Situation abgefunden zu haben scheint[124]: Eine Hoffnung auf Rückkehr begegnet nicht[125]. Vielmehr dürften die Exilierten die Begnadigung Jojachins als Zeichen für eine Aufwertung ihres Status von seiten der Babylonier verstanden haben. Daß es überhaupt zu einem Freundschaftsbündnis zwischen beiden Königen kommen konnte, deutet zumindest auf eine positive, sicher schon längere Zeit andauernde, Entwicklung des Verhältnisses zwischen Gola und Babel hin[126].

Wie bereits dargestellt[127], gab es sowohl in der Gola[128] als auch unter den Daheimgebliebenen[129] Anhänger des Davididen Jojachin. Verbanden solche Gruppen mit dem 2 Reg 25, 27-30 berichteten Geschehen die Hoffnung auf eine Restitution des davidischen Königtums? 2 Sam 7, 12f.16 verheißt den Davididen ein beständiges Königtum bzw. einen ewigen Thron[130]. Ez 17, 22-24 kündet von einem Neubeginn des Königtums in Israel. 1 Reg 8, 46-50 sagt den Exilierten das Erbarmen derer, die sie gefangen halten, voraus (V. 50). Doch bei jeder dieser drei Stellen bleibt allein Jahwe der Handelnde: Er läßt den Thron Davids bestehen, er wird ein Reis pflanzen, er wird seinem Volk vergeben und es Erbarmen finden lassen im Land seiner Feinde. Mit keinem Wort aber wird der Gott Israels 2 Reg 25, 27-30* erwähnt: Es ist der König Babels, der mit Jojachin ein Freundschaftsbündnis eingeht. Auch von Reue und Umkehr wird in der Darstellung über das Schicksal des Königs Judas im Exil nichts berichtet. Bekehrung zu Jahwe und Gehorsamkeit ihm gegenüber sind nach Dtn 4,29-31; 30, 1-10 und 1 Reg 8, 33-34.46-50 aber Voraussetzung für dessen erneute Zuwendung in der Gefangenschaft. 2 Reg 25, 27-30* verhält sich auch deshalb spröde gegenüber diesen Texten, weil in ihnen - die einzige Ausnahme bildet 1 Reg 8, 46-50 - die Rückkehr in die Heimat verheißen wird, während 2 Reg 25, 27-30* dieses Thema keine Rolle spielt. In dem Freundschaftsbündnis zwischen Amel-Marduk und Jojachin mögen die Exilierten ein Zeichen für bessere Zeiten, die in Babylonien für sie angebrochen waren bzw. jetzt anbrechen würden, gesehen haben, von einem bedingten Messianismus oder der Hoffnung auf eine Restitution des Königtums, sei es in Babel oder in Juda, jedoch ist nichts zu spüren.

Zusammenfassung und Ausblick: Daß für die Gola mit der Begnadigung Jojachins bessere Zeiten anbrechen würden, war die Hoffnung der Verfasser von 2 Reg 25, 27-30*. Inwieweit nehmen die Glossatoren V. 29 und V. 30ab-b diese Botschaft auf? Mit welcher Intention stellten die Redaktoren der Königsbücher den Bericht über das Schicksal Jojachins im Exil an deren Schluß?

 

 

4.1  Redaktionsgeschichtliche Erwägungen zu V. 28bb-29 und V. 30* als Glosse[131]

Den Nachweis für eine nachträgliche Ergänzung dieser Textabschnitte erbrachte neben formalen Beobachtungen auch der Ausweis eines tragenden Interesses der Glossatoren: Die positive Herausstellung der Vorgänge um Jojachin. Einerseits gestalteten sie unter Rückgriff auf die zwei im AT recht häufig begegnenden, Traditionen „Kleider wechseln“ und „Brot essen” das Freundschaftsbündnis zwischen den beiden Königen aus, ohne daß sie damit eine historische Erinnerung bewahrt haben dürften[132]. Andererseits betonten die Glossatoren die Dauerhaftigkeit des neuen Verhältnisses zwischen Amel-Marduk und Jojachin[133]. Wenn sie ihn V. 29b täglich vor dem König Babels speisen lassen, malen sie den ihnen vorliegenden Text dabei legendarisch aus. Beide Beobachtungen sprechen für eine räumliche und zeitliche Entfernung zwischen der Abfassung der Grundschicht und der Arbeit der Glossatoren. Die erarbeiteten sprachlich nachweisbaren Unterschiede zwischen der Grundschicht und den Glossen stützen diese These[134]. Die „Übersetzung” der Wendung dymiT' tx;rua] Atx'rua]w: V. 30 spricht dafür, daß der Text jetzt an Leser adressiert war, die eher in Juda als in Babylonien beheimatet gewesen sein dürften[135]. Eine Erklärung der genannten Beobachtungen bietet folgende These: Die Glossatoren sind unter der aus Babylonien in die Heimat zurückgekehrten Gola zu finden. Sie bzw. ihre Vorgänger haben 2 Reg 25, 27-30 in seiner Grundschicht (oder schon in der durch eine Bearbeitung erweiterten Version[136]) als historischen Bericht aus dem Exil mitgebracht und für eine in Juda zu lokalisierende Leserschaft aktualisiert und ausgestaltet. Wahrscheinlich geschah das im Rahmen einer abschließenden Bearbeitung des Deuteronomistischen Geschichtswerks[137]. Literarisch greifbare Verbindungen zu anderen Teilen dieses großen Geschichtswerkes gibt es zwar nicht[138]. Um wieviel mehr aber stellen V. 29f ein Ende der Geschichte Israels dar, das mit einem positiven Ausblick schließt und damit bezeugt, daß ebendieselbe Geschichte - in den Ereignissen um Jojachin im Exil - doch einen neuen Anfang in sich birgt[139], als der nüchterne Tatsachenbericht eines Freundschaftsbündnisses zwischen dem König Judas und dem Babels. Freilich schreiben diese Glossatoren unter völlig veränderten Verhältnissen: Deswegen findet sich 2 Reg 25, 27-30 ebensowenig die Hoffnung auf die Restitution des davidischen Königtums[140] - auch wenn die Frage nach der zukünftigen Rolle des Königtums vom nachexilischen Judentum unterschiedlich beantwortet wurde[141] - wie die Erwartung der Rückkehr aus dem Exil[142].

 

4.2  Redaktionsgeschichtliche Erwägungen zu 2 Reg 25, 27-30 im Kontext von 2 Reg 24f[143]

2 Reg 24, 1-4 setzt mit dem Bericht über Jojakims Abfall von Nebukadnezar II. ein.  Die daraufhin erfolgenden Strafmaßnahmen gegenüber Juda geschahen wegen des Zornes Jahwes (2 Reg 24, 3a). Mit ähnlichem Wortlaut wird 2 Reg 24, 20a Jahwes Zorngericht über Juda (und Jerusalem) verkündigt, über dessen Grund der unmittelbar darauffolgende Vers 2 Reg 24, 20b Auskunft gibt: „Und Zedekia wurde abtrünnig vom König von Babel.“ Zenger[144] meint, daß das Fehlen dieser Formel in dem Bericht über  Jojachins Königtum 2 Reg 24, 8-17 kein Zufall sei. Er deutet diese Beobachtung dahingehend, daß „[…] mit Jojachin [...] die Geschichte des Zornes Jahwes überwunden zu sein [scheint].”[145] Weitere Beobachtungen bezüglich des Aufbaus von 2 Reg 25[146], an dessen Ende der Bericht über die Begnadigung Jojachins steht, sprechen nach Zenger dafür, das Ende des Deuteronomistischen Geschichtswerks so zu verstehen, daß es „[...] hoffnungsvoll auf die sich anschickende Erfüllung der dem David gegebenen Verheißung [blickt].”[147] Die bereits erarbeiteten Beobachtungen und Schlüsse zu 2 Reg 25, 27-30 sprechen aber gegen eine solche Intention des Berichtes über die Begnadigung Jojachins im Kontext von 2 Reg 24f. Vielmehr scheinen die genannten Texte eine probabylonische Haltung ihrer Verfasser bzw. Bearbeiter zu verraten: Zwar tat auch Jojachin, was Jahwe mißfiel (daran muß mit 2 Reg 24, 9 festgehalten werden), wie zuvor sein Vater Jojakim (2 Reg 23, 37) und nach ihm sein Onkel Zedekia (2 Reg 24, 19). Da er sich aber dem babylonischen König wohl bedingungslos unterworfen hatte[148] (2 Reg 24, 12), entging er einem Urteil wie 2 Reg 24, 3f bzw. 24, 20, das Jojakim bzw. Zedekia traf, weil diese vom König Babels abgefallen waren (2 Reg 24, 1 bzw. 24, 20b).

Mit dem Urteilsspruch über Zedekia 2 Reg 25, 6 ist Juda seines Königtums beraubt. Die erste Eroberung Jerusalems endet mit dem Abtransport aller Tempel- und Palastschätze sowie der Wegführung ganz Jerusalems - der Oberschicht und des Hofstaates der Stadt - nach Babylonien (2 Reg 24, 13.14-16). Im Zuge der zweiten Eroberung kommt es zur Wegführung der übrigen Stadtbevölkerung und zur Überführung des wertvollen Tempelinventars nach Babel (2 Reg 25, 11.13-17)[149]. Der endgültige Untergang des Südreiches ist mit der Zerstörung von Stadt und Tempel besiegelt (2 Reg 25, 8-10). Die mit Zedekia in Jerusalem verbliebene Oberschicht, darunter die obersten Priester Seraja und Zefanja, wird vom König Babels hingerichtet (2 Reg 25, 18-20). Schließlich ereilt das Südreich das gleiche Schicksal wie weit über 100 Jahre zuvor Israel: Atm'd>a; l[;me hd'Why> lg<YIw: (2 Reg 25, 21b; vgl. 2 Reg 17, 23). Der Leser bekommt 2 Reg 24, 8-25, 21 den Eindruck, daß „[...] alles, was in Juda und Jerusalem einmal Geltung hatte und für die Geschichte des Volkes mit seinem Gott von Bedeutung war [...] verspielt und verloren [...]”[150] sei. Was aber an Bevölkerung, einstiger Macht und Herrlichkeit des Landes die Katastrophe überlebt hatte, befand sich in Babel. Hatte der nüchterne Bericht über das Ende des Südreiches[151] noch eine andere Intention als Rechenschaft davon abzulegen, wie es zu dieser Katastrophe gekommen war[152], so dürfte sie sich aus den genannten Beobachtungen ergeben: Nicht in der einstigen Heimat würde in Zukunft die Geschichte des Volkes Israel fortgeschrieben werden, sondern in der babylonischen Gola. Das ist die unterschwellige Botschaft, die die Verfasser bzw. Bearbeiter in die beiden Schlußkapitel der Königsbücher integrierten[153].

Daß das Urteil 2 Reg 25, 21b die Situation in Juda nach 587 (wahrscheinlich bewußt) verzeichnet[154], geht schon aus dem angehängten Bericht[155] über Gedaljas Statthalterschaft zu Mizpa hervor. Dessen Rat an die Daheimgebliebenen, sich vor den Chaldäern nicht zu fürchten, sondern dem König Babels untertan zu sein (2 Reg 25, 24ab-b), offenbart wiederum eine probabylonische Haltung der Verfasser bzw. Bearbeiter[156]. Anstatt auf Gedaljas Weisung zu hören, wird dieser umgebracht. Weil dabei auch Chaldäer umkommen, muß das ganze Volk (betont: lAdG"-d[;w> !joQ'mi ~['h'-lk') aus Furcht vor deren Rache nach Ägypten fliehen (2 Reg 25, 26). In dieser Umkehr des Exodusgeschehens erfüllt sich der letzte der Dtn 28, 15-68 angekündigten Flüche (Dtn 28, 68) und ist dem Land Ruhe gegeben, seine Sabbate nachzuholen[157]. Erneut tritt die Absicht zu Tage, zu erweisen, daß sich der Fortlauf der Geschichte Israels zunächst nicht in der einstigen Heimat vollziehen wird[158].

Die vier letzten Verse des Deuteronomistischen Geschichtswerks berichten konsequenterweise auch nicht von Ereignissen in Juda, sondern von der positiven Wendung des Schicksals Jojachins im babylonischen Exil. 2 Reg 25, 27-30* nimmt damit die probabylonische Ausrichtung von 2 Reg 24f auf und verleiht gleichermaßen der Botschaft Ausdruck, daß sich die Geschichte Israels zunächst allein in der Gola fortsetzen wird[159].

Die aus 2 Reg 24f sprechende - an einer positiven Beziehung zu Babel interessierte und die Bedeutung der dort ansässigen Gola betonende - Haltung der Verfasser bzw. Bearbeiter weist auf eine Entstehung der Schlußkapitel des Deuteronomistischen Geschichtswerks in Babylonien[160] hin. Dabei konnten sie neben ihren eigenen Erinnerungen Material verwenden, das sie bei ihrer Deportation selbst mitgenommen hatten oder das später aus der Heimat zu ihnen gelangte. Wenn sie 2 Reg 25, 13-17 auf 1 Reg 7, 15ff zurückgreifen[161], setzt das voraus, daß ihnen dieser Text bereits schriftlich vorlag. Auch die Weissagung-Erfüllung-Schemata (Dtn 28, 68 und 2 Reg 25, 26; 1 Reg 9, 8 und 2 Reg 25, 9; 2 Reg 20, 17 und 24, 13; 2 Reg 23, 27 und 24, 20a) deuten darauf hin, daß die Entstehung von 2 Reg 24f mit der Arbeit an anderen Quellen verbunden war[162]. Es spricht nichts dagegen, daß die Schlußkapitel des Deuteronomistischen Geschichtswerks bis 2 Reg 25, 21 schon bald nach 587 entstanden sind. Der Bericht über Gedaljas Statthalterschaft, der ebenfalls eine Quelle verarbeitet,  wurde dagegen erst zu einem späteren Zeitpunkt angehängt[163].

Die bezüglich der Entstehung von 2 Reg 25, 27-30* gezogenen Schlüsse sprechen dafür, daß der Bericht über die Begnadigung Jojachins auf ähnliche Weise Aufnahme in 2 Reg 25 gefunden haben wird. Ob den Verfassern dabei eine Quelle (ähnlich Jer 40-43* für 2 Reg 25, 22-26) vorlag, bleibt dabei offen[164]. Auch wenn 2 Reg 25, 27-30* nicht im Rahmen der Abfassung von 2 Reg 25, 1-21 entstanden ist[165], könnte die möglicherweise parallel zu V. 6b jp'v.mi ATai rBed;y>w:[166] formulierte Wendung tAbjo ATai rBed;y>w: V. 28 ein Hinweis darauf sein, das der Bericht über die Begnadigung Jojachins dennoch in Kenntnis von 2 Reg 24f formuliert wurde bzw. von Anfang als Ergänzung des Schlußkapitels der Königsbücher konzipiert war. Der nachgewiesene Neuansatz gegenüber 2 Reg 25, 1-26 wäre dann ein Hinweis auf einen größeren zeitlichen Abstand zwischen der Abfassung der Schilderung der letzten Ereignisse in Juda und der Entstehung des Berichtes über die Begnadigung Jojachins[167]. Die Intention, die hinter der Anspielung von V. 28a  tAbjo ATai rBed;y>w: auf V. 6b jp'v.mi ATai rBed;y>w: steht, entspricht derjenigen der Verfasser von 2 Reg 24f: Mit dem Urteilsspruch Nebukadnezars II. über den letzten König von Juda hat auch die babylonische Gola ihr Urteil über die einstige Heimat gesprochen. Der Aufbruch zu einem neuen Abschnitt der Geschichte Israels war von dort nicht zu erwarten; er vollzog sich im babylonischen Exil. Zeichenhaft wurde er erfahrbar in dem Freundschaftsbündnis zwischen dem babylonischen König Amel-Marduk und Jojachin, dem König von Juda.

 

 

5.  2 Reg 25, 27-30 und die Parallelrezension in Jer 52, 31-34

Der Bericht über die positive Wendung des Schicksals Jojachins im babylonischen Exil ist neben 2 Reg 25, 27-30 auch in Jer 52, 31-34 überliefert. Jer 52 erweist sich dahingehend als „historischer Anhang”[168], daß es sowohl in der hebräischen als auch der griechischen Bibel den Abschluß der Jeremiabuches bildet und mit dem Bericht über die letzten Ereignisse in Juda (sowie den Anhängen bezüglich Gedaljas Statthalterschaft zu Mizpa und der Begnadigung Jojachins) ein deutlicher Neueinsatz gegenüber den vorangehenden Kapiteln gegeben ist[169]. Zudem gibt sich Jer 52 als Parallelrezension von 2 Reg 24, 18-25, 30 zu erkennen, insofern die Schilderung des Unterganges des Staates Juda aus inhaltlicher[170] und formaler[171] Sicht ihren ursprünglichen Ort in den Königsbüchern hat. Auch daß der Prophet im Schlußkapitel des Buches, das nach Jer 1, 1 die Worte Jeremias beinhaltet, unerwähnt bleibt, verwundert[172].

Da der Bericht über die Begnadigung Jojachins im Rahmen von 2 Reg 24, 18-25, 30 in das Jeremiabuch aufgenommen wurde, läßt sich die Frage nach der Aussageabsicht von Jer 52, 31-34 nur dann beantworten, wenn die Intention des letzten Kapitels des Jeremiabuches erkannt ist. Die Rekonstruktion der hinter der Aufnahme von 2 Reg 24, 18-25, 30 in Jer 52 stehenden Aussageabsicht erweist sich als schwierig, insofern deren Urheber sich jeglichen Kommentars enthielten. Signifikante Differenzen zwischen 2 Reg 24, 18-25, 30 und der Parallelrezension Jer 52 betreffen folgende Überschüsse und Auslassungen:

Das Fehlen der Beurteilung Zedekias 2 Reg 24, 19f[173] erklärt Lohfink dahingehend, daß sie „[…] natürlich im Kontext des Jeremiabuches nicht paßte, da sie zu einem System durchlaufender Königsbeurteilungen gehörte.”[174] Unabhängig davon, ob diese Argumentation überzeugen kann oder nicht, legt das Fehlen der negativen Beurteilung Zedekias und des Erfüllungsvermerkes über das Schicksal Jerusalems[175] die Deutung nahe, die Bearbeiter hätten hier zugunsten Zedekias gestrichen: Kann das aber ihre Absicht gewesen sein? Vielleicht sollte 2 Reg 24, 18f deshalb mit Person als „later addition” beurteilt werden[176]. Es bleibt festzuhalten, daß das Fehlen von 2 Reg 24, 19f jedenfalls wenig über die Intention der Urheber von Jer 52 offenbart.

Die aus 2 Reg 25, 13-17 übernommene Liste des abtransportierten Tempelinventars begegnet Jer 52, 17-23 in einer ausführlicheren Fassung. Diese geht auf Erweiterungen zurück, die zum Teil auf 1 Reg 7, 15ff zurückgreifen dürften[177]. Die Urheber der Zusätze hatten möglicherweise ein besonderes Interesse am Jerusalemer Tempel. Zudem unterscheidet sich ihre Arbeitsweise, von der der Bearbeiter, die für die Aufnahme von 2 Reg 24, 18-25, 30 in Jer 52 verantwortlich waren[178]. Beide Beobachtungen sprechen dafür, daß die Erweiterungen in Jer 52, 17-23 der Arbeit späterer Glossatoren zuzuschreiben sind. Zumindest erklärt deren Interesse am Jerusalemer Tempel nicht die Übernahme von 2 Reg 24, 18-25, 30 in das Jeremiabuch.

Das Fehlen des Berichtes über die Statthalterschaft Gedaljas zu Mizpa 2 Reg 25, 22-26 kann damit erklärt werden, daß er ausführlich bereits Jer 40, 7-41, 18 begegnet und aus diesem Grund Jer 52 ausgelassen wurde. Vielleicht ist es auch ein Hinweis darauf, daß die Aufnahme von 2 Reg 24, 18-25, 30 in das Jeremiabuch der Übernahme des Exzerpts 2 Reg 25, 22-26 aus Jer 40, 7-41, 18 zeitlich vorausging[179].

Abgesehen von den genannten Differenzen stimmen 2 Reg 24, 28-25, 30 jedoch weitgehend überein[180]. Das gilt auch für den Bericht über die Begnadigung Jojachins[181]. Viele der Varianten[182], die der Jeremiatext gegenüber 2 Reg 25, 27-30 bietet, sind sekundärer Art (z. B. als Abschreibefehler zu erklären). Einer der Überschüsse in Jer 52, 31-34 betrifft die Präzisierung von 2 Reg 25, 30a %l,M,h; durch lb,B' (Jer 52, 34a). Sie entspricht nach Person[183] der für Jer 52 charakteristischen Tendenz, Titel, Namen etc. einzufügen, um Erklärungen und Präzisierungen vorzunehmen, die die Übernahme von 2 Reg 24, 18-25,30* in einen neuen Kontext notwendig machte[184]. So entspricht es dem Charakter eines aus rückblickender Perspektive erfolgenden historischen Nachtrages, wenn die Bearbeiter Jer 52, 34a die Wortgruppe AtAm ~Ay-d[; ergänzen: Das gewendete Schicksal Jojachins im Exil ist für sie ebenso ein bereits zur Geschichte gewordenes Ereignis wie auch das Ende Zedekias in Babel[185].

Die genannten Beobachtungen erlauben - unter Einbeziehung des aus Jer 52 exzerpierten Berichtes über die Eroberung Jerusalems im Jahre 587 Jer 39, 1-10[186] - den Versuch einer Rekonstruktion der Entstehungsgeschichte von 2 Reg 24, 18-25, 30 und seiner Parallelrezension in Jer 52: Zunächst wurde der am Ende der Königsbücher stehende Bericht über das Ende des Südreiches kopiert und an die gesammelten Überlieferungen des Propheten Jeremia angehängt, deren damaliges Ende ein Kernbestand der Fremdberichte Jer 37-45 war. 2 Reg 24, 18-25, 30 fehlten zu diesem Zeitpunkt zumindest die Gedalja-Episode und wohl auch die Ergänzungen in der Liste des Tempelinventars (vgl. Jer 52, 17-23*). Eine spätere Ergänzung könnte auch 2 Reg 24, 19f sein. Der Bericht schloß mit der Episode über die Begnadigung Jojachins im babylonischen Hof. Daran anschließend wurde einerseits Jer 52 in Jer 39, 1-10 ausgewertet[187] und andererseits ein Exzerpt aus Jer 40, 7-41, 18 angefertigt und - unter Wahrung der zeitlichen Abfolge der Ereignisse ­- in das Ende der Königsbücher eingearbeitet (2 Reg 25, 22-26). Das Interesse der Bearbeiter wird es dabei gewesen sein, die zwei ihnen vorliegenden Bücher jeweils gegenseitig um ihnen als wichtig erscheinende Überlieferungen zu ergänzen. Beide Bücher sind bis zu ihrer Kanonisierung noch mehrfach bearbeitet worden (vgl. die Ergänzungen innerhalb Jer 52, 17-23; die Aufnahme von Jer 52, 28-30; die sekundären Angleichungen innerhalb des Schlußkapitels des Jeremiabuches an 2 Reg 24, 18-25, 30 usw.).

Die Aufnahme des Berichtes über das Königtum Zedekias sowie den Untergang Judas und Jerusalems in das Jeremiabuch diente wahrscheinlich der Anreicherung der Fremdberichte über Jeremias Schicksal während dieser Ereignisse mit zusätzlichen Informationen. Wenn Pohlmann[188] mit seiner These Recht hat, daß der Zusammenhang Jer 37-45 Ergebnis einer golaorientierten Bearbeitung sei[189], wird die Aufnahme von 2 Reg 24, 18-25, 30 auf diesem Hintergrund verständlich, denn in den Schlußkapiteln der Königsbücher tritt, wie bereits gezeigt wurde, unterschwellig das Selbstverständnis der Verfasser bzw. Bearbeiter zu Tage, daß die Geschichte ihres Volkes ihre Fortsetzung zunächst in der babylonischen Gola erfahren würde. Ausdruck dessen war im Kontext von 2 Reg 24f auch der Bericht über die Begnadigung Jojachins, gegen dessen Aufnahme in das Jeremiabuch sich die Bearbeiter nicht sperrten[190]. Daß die Begnadigung Jojachins für sie ein Zeichen der beginnenden Verwirklichung der Heilsworte Jeremias darstellte, bleibt ebenso Vermutung wie die These, Jer 52, 1-30 zeige aus der Sicht der Bearbeiter die Einlösung der Unheilsworte des Propheten auf. In Jer 52 fehlen nicht nur diese Vermutung nahelegende Rückbezüge auf die Verkündigung Jeremias, auch der Prophet selbst wird mit keinem Wort erwähnt. Jer 52 gehörte ursprünglich in den Kontext der Fremdberichte, wo er den Hintergrund der Ereignisse um Jeremia während der letzten Jahre Jerusalems erhellen sollte und mit der Begnadigung Jojachins schloß, weil, nachdem mit dem Bericht über die gewaltsame Verschleppung des königlichen Hofes und Jeremias nach Ägypten (Jer 43, 6) der Anspruch der ägyptischen Gola zurückgewiesen[191] und mit Jer 52, 1-30* die einstige Heimat für leer erklärt worden war, ein Neuanfang nach der Zerstörung der beiden Reiche 722 bzw. 587 im Verständnis der Verfasser bzw. Bearbeiter nur von Babylonien aus Wirklichkeit werden konnte.

 

 

6.  Das Fehlen der Begnadigung Jojachins in der Chronik

Das letzte Kapitel der Chronikbücher berichtet in knappen Sätzen über das Königtum der letzten vier Herrscher Judas und die Katastrophe von 587. Der Regierungszeit Jojachins widmen die Chronisten lediglich zwei Verse (2 Chr 36, 9f). Daß Jojachin - allein er und die kostbaren Geräte aus dem Tempel - von Nebukadnezar II. nach Babel geholt wird, ist alles, was der Leser über sein weiteres Schicksal erfährt. Amel-Marduks Freundschaftsbündnis mit Jojachin (2 Reg 25, 27-30) bleibt ebenso unerwähnt, wie Gedaljas Statthalterschaft zu Mizpa (2 Reg 25, 22-26). Dennoch enden die Chronikbücher nicht mit Jahwes Zorngericht über Juda, für das die Chronisten vor allem die Halsstarrigkeit Zedekias, aber auch die Untreue und den Hohn aller Oberen Judas, der Priester und des Volkes gegenüber Jahwe und den von ihm gesandten Boten verantwortlich machen (2 Chr 36, 13b-16) und dessen Ergebnis ein in ihren Augen leeres Land ist (2 Chr 36, 21ab). Nicht also der Untergang des Südreiches bildet das Ende der Chronik, sondern der Ausblick auf ein Ende der babylonischen Gefangenschaft nach siebzig Jahren - damit Jahwes Wort, das er durch seinen Propheten Jeremia gesprochen hatte, erfüllt würde (2 Chr 36, 20b-21; vgl. Jer 25, 11b.12). Wie eine Leerstelle in der Geschichte Israels erscheint die Exilszeit, wenn 2 Chr 36, 22f mit dem Kyrusedikt bereits deren Ende verkündet ist. An die Nachkommen derer, die die Katastrophe von 587 im babylonischen Exil überlebt hatten (2 Chr 36, 20a), ergeht darin die Aufforderung, in das Land hinaufzuziehen, das jetzt an seinen Sabbaten genug habe (2 Chr 36, 21ab-ba.23b)[192]. Hinter der Darstellung der Chronisten 2 Chr 36 steht ihre Ansicht, die Geschichte Israels sei während der Exilszeit in der babylonischen Gola fortgeschrieben worden[193]. Während die Streichung der Gedaljaepisode auf diesem Hintergrund verständlich wird, scheint das Fehlen des Berichtes über die Begnadigung Jojachins dieser Annahme zu widersprechen. Dennoch: Aus der Sicht der Chronisten mußte ein Ereignis wie das Freundschaftsbündnis zwischen Amel-Marduk und Jojachin angesichts der historischen Tragweite des Kyrusediktes verblassen. Als eine Episode, die weder zu Jahwes Strafgericht über Juda im Jahre 587 noch zu dessen erneuter Zuwendung in der Person des Kyrus[194] im Jahre 538 paßte, verschwiegen die Chronisten die in das Jahr 561 bzw. 560 fallenden Ereignisse um Jojachin, die 2 Reg 25, 27-30 überliefert sind. Eine mögliche Intention der Chronisten mag es dabei auch gewesen sein, solchen messianischen Hoffnungen keinen Vorschub zu leisten, die an den Bericht über das gewendete Schicksal eines Davididen im Exil, dessen Nachkommen möglicherweise noch am Leben waren[195], anknüpfen hätten können[196]. Fernab von solchen national-religiösen Hoffnungen verleihen die Chronisten am Ende ihres Werkes dem Perser Kyrus das Königtums Jahwes. Damit verbunden ist dessen Auftrag an ihn, sein Haus wieder aufzubauen (2 Chr 36, 23). Nicht mit der Aussicht auf eine Restitution des davidischen Königtums also enden die Chronikbücher, sondern mit dem Ausblick auf die Wiederherrichtung des Jerusalemer Tempels, der „[...] das Gravitationszentrum der chronistischen Darstellung und Theologie [bildet].”[197]

 

 

7.  2 Reg 25, 27-30 als Ende des Deuteronomistischen Geschichtswerkes - Zur Forschungslage[198]

Die Entstehung und das Kerygma der Schlußkapitel der Königsbücher sind im Rahmen der Frage nach dem „Ziel und Ende”[199] des Deuteronomistischen Geschichtswerks bis auf den heutigen Tag ein viel diskutierter Gegenstand alttestamentlicher Forschung[200]. In bezug auf 2 Reg 25, 27-30 stehen vor allem zwei Fragestellungen im Vordergrund: 1. Stammen die letzten vier Verse der Königsbücher aus der Hand der Verfasser eines von Dtr bis 2 Reg reichenden Geschichtswerkes? 2. Welches Kerygma spricht aus dem Bericht über die Begnadigung Jojachins und gibt es Auskunft über die Aussageabsicht des gesamten Deuteronomistischen Geschichtswerks? Zu welchem Ergebnis ein Erklärungsversuch über die Entstehung und Intention von 2 Reg 25, 27-30 auch kommen mag: Er hat beide Fragestellungen zu beantworten, ohne die eine zugunsten der anderen zu übersehen.

Diese Gefahr ist schon für Noth (Überlieferungsgeschichtliche Studien, 1943) gegeben, der den Bericht über die Begnadigung Jojachins dem Deuteronomisten zuweist und meint, dieser habe 2 Reg 25, 27-30 „[...] mit der ihm eigenen Gewissenhaftigkeit und Ehrfurcht vor dem tatsächlichen Geschehen dieses letzte ihm noch bekannte Faktum zum Thema der judäischen Königsgeschichte einfach als solches mitgeteilt.”[201] Noth spricht mit seinem Urteil dem am Ende[202] seines von ihm postulierten einheitlichen Deuteronomistischen Geschichtswerks eines Verfassers stehenden Berichtes über Amel-Marduks Freundschaftsbündnis mit Jojachin nicht nur jegliche Aussageabsicht ab[203], sondern begibt sich mit ihm auch in Widerspruch zu seiner eigenen Charakterisierung des Deuteronomisten: Dieser „[...] hätte das von ihm dargestellte Gericht für endgültig und abschließend gehalten[...]”[204]. Dürfte aber ein mit 2 Reg 25, 21 bzw. 25, 26 endendes Deuteronomistisches Geschichtswerk nicht viel eher der Absicht des Deuteronomisten entsprochen haben, eine „Ätiologie des Untergangs”[205] zu verfassen, als eine Darstellung der Geschichte des Volkes Israel, die mit der Begnadigung seines vorletzten Königs endet?

Zwar übernimmt v. Rad (Deuteronomium-Studien, 1947) Noths These einer einheitlichen, von Dtr bis 2 Reg reichenden Darstellung der Geschichte des Volkes Israel, nicht aber dessen einseitiges Bild des Verfassers dieses Deuteronomistischen Geschichtswerks. Dessen Urteil über die zurückliegende Epoche der Eigenstaatlichkeit Israels bzw. Judas falle nicht ausschließlich negativ aus, sondern beinhalte auch positive Momente. So gesteht v. Rad dem Deuteronomisten einen verhaltenen Messianismus zu, den er neben 2 Sam 7 auch 2 Reg 25, 27-30  feststellen zu können meint[206]. Mit der Begnadigung Jojachins werde „[...] ein Ereignis genannt, das für Dtr. zeichenhafte Bedeutung hatte, ein Faktum, an dem Jahwe, wenn es sein Wille war, wieder anknüpfen kann. Jedenfalls muß dieser Passus von jedem Leser als ein Hinweis darauf verstanden werden, daß es mit den Davididen doch noch nicht ein unwiderrufliches Ende genommen hat.”[207] V. Rad gelingt es so, Noths widersprüchliches Urteil zu 2 Reg 25, 27-30 zu überwinden. Andererseits wirft seine These neue Fragen auf: Warum wird in dem Bericht über die Begnadigung Jojachins Jahwe mit keinem Wort erwähnt? Warum schweigt der Deuteronomist zu diesem Ereignis zeichenhaften Charakters, während er anderswo (z. B. in seinen Berichten über den Untergang des Nordreiches 2 Reg 17 oder das Reformwerk Josias 2 Reg 22f) ausführlich kommentiert?

Daß sowohl Noths als auch v. Rads Deutungen der Schlußverse des Deuteronomistischen Geschichtswerks nicht überzeugen können, hat Wolff (Das Kerygma des deuteronomistischen Geschichtswerkes, 1961) aufgezeigt. Gegen Noths „Minimalvariante” spricht, daß sie „[...] schlecht zu dem Gewicht passe[n], das nach Noths eigenen Erhebungen Auswahl und Anordnung des Stoffes für seine Thematik haben.”[208] Ausführlich wendet sich Wolff gegen Janssen, der eine ähnliche Meinung wie v. Rad vertritt[209]. So weist Wolff darauf hin, daß 2 Reg 25, 27-30 jeglicher Bezug auf die messianische Nathanverheißung (2 Sam 7) fehle. Das gilt insbesondere, weil „[...] ihre Erfüllung immer, wo DtrG auf sie zu sprechen kommt, den Gehorsam gegen das Mosewort des Dt[n] untergeordnet wird.”[210] Wolffs eigene Deutung von 2 Reg 25, 27-30 erinnert dennoch auffallend an Noths Vorschlag: Das Deuteronomistische Geschichtswerk habe „[...] dieses Faktum aus Respekt vor den Tatsachen verbucht.”[211] So steht die Begnadigung Jojachins, die „[...] kaum viel mehr als die Erinnerung daran [bedeutet], daß Gott noch weiter handelt an seinem Volk”[212] unverbunden neben Wolffs bezüglich des Deuteronomistischen Geschichtswerks postuliertem Kerygma der „dringlichen Einladung zur Umkehr zu dem Gott der Heilsgeschichte”[213]. Gerade der Bericht über Jojachins ins Positive gewendetes Schicksal hätte sich dazu angeboten, dieser Botschaft Ausdruck zu verleihen.

Es war Zenger, der als erster eine eingehende Untersuchungen zu 2 Reg 25, 27-30 vorlegte (Die deuteronomistische Interpretation der Rehabilitierung Jojachins, 1968). Darin versucht er zunächst die historischen Hintergründe der Ereignisse um Jojachin im Exil zu erhellen. Auch wenn seine Überlegungen mangels außerbiblischer Quellen und Anhalt am biblischen Text thesenhaft bleiben, ist seine Schlußfolgerung, die Begnadigung Jojachins sei „[...] aus Anlaß der Feierlichkeiten zu seinem [gemeint ist Amel-Marduk] ersten Regierungsjahr [...]”[214] erfolgt, bedenkenswert. Anschließend untersucht Zenger mehrere Wendungen, die über die Sinnrichtung des Textes Aufschluß geben[215]. Die Ergebnisse dieser ausführlichen Untersuchung, die oft nur eine Deutung neben anderen berücksichtigen, bestätigen für Zenger die These, daß „[...] zumindest nach 2 Kg 25, 27-30 Amel-Marduk sich zu Beginn seines ersten Regierungsjahres entschloß, Jojachin von Juda als königlichen Vasall öffentlich zu rehabilitieren.”[216] Abschließend ordnet Zenger die Schlußverse der Königsbücher in ihren näheren und weiteren Kontext ein. Danach komponierte der Deuteronomist 2 Reg 24f so, „[...] daß bis 2 Kg 25, 26 alles radikal abgebaut ist, worauf man in Juda noch hätte hoffen können.”[217] „Die negative Steigerung von Jojakim über Zedekia, die Priesterschaft und Gedalja bis zur Auswanderung das «ganzen Volkes» nach Ägypten ist der dunkle Hintergrund, vor dem der wieder als König anerkannte Jojachin als «Leuchte seines Vaters David» sich abheben sollte.”[218] Für Zenger sieht der Verfasser des Deuteronomistischen Geschichtswerks in der Begnadigung Jojachins Jahwes Verheißung des ewigen Königtums (vgl. 2 Sam 7, 15ff) bestätigt. Seine Interpretation von 2 Reg 25,27-30 als der „deuteronomisti-schen Sinnspitze”[219] knüpft darin an die v. Rads an und muß sich folglich auch die gleichen Fragen stellen lassen, die schon v. Rads Deutung der Begnadigung Jojachins in ihre Schranken verwiesen.

Während für Noth, v. Rad, Wolff und auch Zenger der Bericht über das Freundschaftsbündnis zwischen Amel-Marduk und Jojachin noch das Ende eines in weiten Teilen einheitlichen Deuteronomistischen Geschichtswerks darstellte, änderte sich die Beurteilung der Zugehörigkeit von 2 Reg 25, 27-30 zu einem ursprünglichen Werk über die Geschichte Israels vom Exodus bis zur Exilierung mit dem Aufkommen des Blockmodells der Cross-Schule einerseits sowie des Schichtenmodells der Smend-Schule andererseits.

Als ein Vertreter der Cross-Schule untersuchte Levenson den Bericht über die Begnadigung Jojachins (The last four verses in Kings, 1984). Cross[220] machte sich für eine doppelte deuteronomistische Redaktion des Deuteronomistischen Geschichtswerks stark. Die erste Redaktion (Dtr 1), die Cross in die Josiazeit verlegt, erreicht ihr Ziel in dem Bericht über die josianische Reform (2 Reg 22, 1-23, 25). Sie läßt sich als „[...] eine wortgewaltige königliche Propagandaschrift, getragen vom Optimismus der Zeit [...]”[221] charakterisieren. Die zweite Redaktion (Dtr 2) - Cross setzt für ihre Entstehung die Jahre um 550 an - hat dem Deuteronomistischen Geschichtswerk sein jetziges Ende verliehen (2 Reg 23, 26-25,30) und ist auch für nachträgliche Einschübe innerhalb Dtr 1 verantwortlich zu machen. Ihr Charakter ist der einer „[...] wortkarge[n] Geschichte des Niedergangs, überschattet vom Pessimismus der Zeit.”[222] So ist nach Meinung von Dtr 1 die Unveräußerlichkeit eines ewigen Königtums gegeben, während Dtr 2 die Gewähr des davidischen Thrones von dem Gehorsam gegenüber der mosaischen Tora abhängig macht. Für Levenson stellt sich damit bezüglich 2 Reg 25, 27-30 die Frage, „[...] whether this conditional royal promise had only retrospective significance for Dtr 2, serving to explain the events of 587, or whether it had also prospective significance.”[223] Auch Levenson bietet wie zuvor schon Zenger eine Untersuchung mehrerer signifikanter Wendungen des Textes sowie dessen Einordnung in den Kontext. Zudem fragt er nach einem „conditional Messianism in the Diaspora”[224], dem er in Ez 17 sowie 1 Reg 8, 46-50 zu begegnen meint. Ähnliche Hoffnungen fänden sich auch im Buch Esther, wobei der Aufstieg Mordechais am persischen Hof dem Jojachins in Babel auffällig ähnle. Nach allem sei der Bericht über die Begnadigung Jojachins auf dem Hintergrund eines solchen bedingten Messianismus in der Diaspora zu verstehen. Auch der Verfasser von 2 Reg 25, 27-30[225] blicke also positiv in die Zukunft[226]. Daß Jojachin aufgrund der Einhaltung der mosaischen Gesetze bzw. einer Umkehr zu Jahwe fortan vor Amel-Marduk speisen darf, wird jedoch 2 Reg 25, 27-30 nicht berichtet. Vielmehr ist Jojachins neuer Status im Exil allein das Ergebnis der gnädigen Zuwendung eines babylonischen Herrschers. Cross‘ eigene Charakterisierung der Schlußverse des Deuteronomistischen Geschichtswerks als „[...] a thin thread upon which to hang the expectation of a fulfillment of the promises to David […]”[227] paßt dagegen besser zu einem Dtr 2, der die Geschichte des Südreiches von Joahas bis Zedekia „[…] lakonisch, kommentarlos und ohne theologische Reflexion […]”[228] verfaßt habe.

Würthwein kommt am Ende seines Kommentars über die Königsbücher, der sich ganz dem Schichtenmodell der Smend-Schule verpflichtet weiß, auch auf den Bericht über die Begnadigung Jojachins zu sprechen (Die Bücher der Könige, 1977/84). Er weist vor allem darauf hin, daß 2 Reg 25, 27-30 als einer eigenen Einheit deuteronomistische Merkmale gänzlich fehlen. Würthweins Beobachtung wird von einem Vergleich der Schlußverse der Königsbücher mit der von Weinfeld aufgestellten Liste deuteronomistischer Phraseologie[229] sowie der von Hoffmann erarbeiteten Zusammenstellung deuteronomisch-deuteronomistischer Kultsprache[230] bestätigt, der aufzeigt, daß 2 Reg 25, 27-30 weder Hoffmanns Kultsprache noch Weinfelds Phraseologie begegnet[231]. Folglich darf der Bericht über die Begnadigung Jojachins (wie auch der Rest des Endes der Königsbücher ab 2 Reg 25, 8[232]) nicht zur Beantwortung der Frage nach dem Kerygma des Deuteronomistischen Geschichtswerks herangezogen werden. „Als volkstümliche nationale Anekdote, in der in Babylonien weilenden Judäer von der Begnadigung und Ehrung des ihr Exilsschicksal teilenden Königs erzählten und damit ihrem nationalen Selbstbewußtsein, vielleicht auch ihrer Hoffnung aufhalfen, gewinnen die Verse einen guten Sinn, ohne daß man sie theologisch überhöht. Daß man sie aus dem Wunsch heraus, dem Königsbuch noch einen versöhnlichen Abschluß zu geben, hinzufügte, wäre gut verständlich. Aber das geschah nicht durch einen Dtr.”[233] Mit diesem Urteil gelingt es Würthwein, die Frage nach dem Autor von 2 Reg 25, 27-30 und dessen Aussageabsicht im Verhältnis zur Frage nach dem Ende und Kerygma des Deuteronomistischen Geschichtswerks sinnvoll und widerspruchsfrei zu beantworten.

Noch einen Schritt weiter geht Begg in seiner Interpretation von 2 Reg 25, 27-30 (The Significance of Jehoiachin’s Release: a new proposal, 1986). Darin weist er zunächst überzeugend nach, daß der Bericht über den geänderten Status Jojachins im Exil keine Interpretation im Sinne eines Anknüpfungspunktes für Jahwes neue Zuwendung und Einlösung der Verheißung einer ewigen Dynastie der Davididen (vgl. v. Rad, Zenger und Levenson) zulasse[234]. Begg geht jedoch über „Noth’s ‘minimalizing’ understanding of 2 Kgs 25.27-30”[235] hinaus. Demnach habe 2 Reg 21-25 „[...] a further possible dimension and function [...]“, die er als „[...] the inculcation of an implicitly ‘pro-Babylonian’ outlook [...]“ bezeichnen möchte[236]. So stelle sich mit Gedaljas Anweisung, sich vor den Babyloniern nicht zu fürchten (2 Reg 25, 24), dem Leser die Frage, ob dieser tatsächlich keine Angst vor ihnen zu haben brauche. 2 Reg 25, 27-30 bejahe diese Frage eindeutig. Diese Interpretation der Begnadigung Jojachins ist ein bedenkenswerter Ansatz zur Einordnung von 2 Reg 25, 27-30 in seinen Kontext. Allerdings übersieht Begg die komplexen Zusammenhänge bezüglich der Entstehung der Schlußkapitel der Königsbücher, wenn er abschließend vorschlägt, „[...] that the uniformly ‘pro-Babylonian’ outlook inculcated throughout 2 Kgs 20.19-25.30 reflects the stance of a single author writing shortly after 560 at a moment when Babylonian domination still seemed unassailable and when ‘serving the king of Babylon’ appeared to offer the only possibility for tolerable Jewish life.“[237]

Der Überblick zeigt, daß von 2 Reg 25, 27-30 immer wieder Impulse bezüglich der Frage nach dem Kerygma und der Entstehung des Deuteronomistischen Geschichtswerks ausgegangen sind. Umgekehrt boten neue Theorien zum Werden des Deuteronomistischen Geschichtswerks stetig einen aktuellen Anlaß, sich mit dem Bericht über die Begnadigung Jojachins auseinanderzusetzen. Dennoch scheint die Zugehörigkeit von 2 Reg 25, 27-30 zu einem ursprünglichen Geschichtswerk (etwa Dtr 1 oder DtrH) für die heutige Forschung nicht mehr gegeben zu sein. So läßt sich die Aufnahme des Berichtes über Jojachins neuen Status im Exil in die Königsbücher mit offeneren Entstehungsmodellen zum Deuteronomistischen Geschichtswerk gut erklären[238]. Als Ergebnis dieser Untersuchung kann zumindest das Folgende festgehalten und in Zukunft berücksichtigt werden:

 

 

2 Reg 25, 27-30 - Abstract

The last four verses in the books of kings report about the fate of Jehoiachin, the last (but one) king of Judah, in Babylonian exile. V. 27f. and V. 30 %l,M,h; taeme AL-hn"T.nI Atx'rua]w: contain a historic resemblance. Accordingly Jehoiachin was invited in the thirty-seventh year of his deportation by Amel-Marduk. The king of Babel, being enthroned just a short time before, assured Jehoiachin his alliance; this was expressed by the allocation of a throne, which - if V. 28bb is not a secondary addition - meant an equalization respect to the other vassal-kings. Most probably the assurance to provide Jehoiachin regularly with food (cf. V. 30*) - something, which Nebukadnecor II. himself had done already - was part of this friendship. It is impossible to date these events precisely; but maybe Amel-Marduk decided to take this step only a short time after his enthronisation. Accordingly Jehoiachin’s reprieve - the term indicates, that the king’s changed status owes to Amel-Marduk’s merciful care - falls in spring 561 B. C. The described primary text of 2 Reg 25,27-30 could be written a short time later and still in Babylonia. It is possible that the authors used a written definition of the friendship - a kind of treaty - or annals, which gave information about the events. The exact date V. 28 and the unusual vocabulary, which is influenced by the Akkadic or Neo-Babylonic, indicate this. Possibly the report about Jehoiachin’s reprieve was conceived as an addition to the books of kings right from the beginning (cf. V. 28 and 2 Reg 25,6b). But the intention of the authors was simply to show that better times began or would begin in Babylonian Golah. The events concerning Jehoiachin are not a reflection of a turning back to Jahweh and his renewed care but of the merciful care of a Babylonian king.

The report about Jehoiachin’s reprieve was enlarged - possibly in two steps. The redactional additions V. 29, V. 30 dymiT' tx;rua] and wY"x; ymey> lKo AmAyB. ~Ay-rb;D> and probably V. 28bb want to emphasize the events concerning the king of Judah by embellishing them and underlining the permanence of Jehoiachin’s changed fate. The redactor’s work, which could has been connected with a beginning canonization of the Deuteronomistic History, gives the books of kings a hopefully to the future looking ending. At least the second redaction took place in Judah therefore it dates most likely in the fifth century B. C.

The position of 2 Reg 25,27-30 lends the episode about Jehoiachin’s reprieve a great importance. Nevertheless it is reported just in a few words. The redactors restrict their additions, too. There is no sense of hope in a restitution of the Davidic kingdom at all. The final chapters of the books of kings (2 Reg 24f.) contain a different message. With restraint they indicate that - for the moment - a continuation of Israel’s history is not to expect of Judah itself. 2 Reg 25,27-30 underlines finally, that there is nothing to fear of the former enemy. After thirty years in exile there had been a normalization of the relationship, which even led to a friendship between the king of Babel and Jehoiachin, the former king of Judah.

 

 

Literaturverzeichnis[239]

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2.1 Wörterbücher

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Zenger, E. u. a., Einleitung in das Alte Testament, Stuttgart 21996 (Zenger, Einleitung).

 

2.5 Theologische Wörterbücher[240]

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Jenni, E./ Westermann, C. (ed.), Theologisches Handwörterbuch zum Alten Testament, 2 Bde., München 1971/1976.

 

2.6 Zeit- und Religionsgeschichte

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Donner, H., Geschichte des Volkes Israel und seiner Nachbarn in Grundzügen, Bd. 2: Von der Königszeit bis zu Alexander dem Großen, Göttingen 21995 (Donner, Geschichte).

Galling, K. (ed.), Textbuch zur Geschichte Israels, Tübingen 21968 (Galling, TGI).

Herrmann, S., Geschichte Israels in alttestamentlicher Zeit, München 21980 (Herrmann, Geschichte).

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Pritchard, J. B. (ed.), Ancient Near Eastern Texts Relating to the Old Testament, Princeton 21955 (Pritchard, ANET).

 

2.7 Nachschlagewerke[241]

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3.1 Kommentare

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3.2 Monographien

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Römer, T. C., Transformations in Deuteronomistic and Biblical Historiography. On „Book-Finding“ and other Library Strategies, ZAW 109 (1997), S. 1-11.

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3.3 Aufsätze

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3.4 Lexikonartikel

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Kronholm, T., Art.: hn"v', in: ThWAT Bd. 8 (1995), Sp. 318-324.

Lehmann-Haupt, Art.: Berossos, in: RLA Bd. 2 (1938), S. 1-17.

Ottoson, M., Art.: lk;a', in: ThWAT Bd. 1 (1973), Sp. 252-259.

Petschow, H., Art.: Gewand(saum) im Recht, in: RLA Bd. 3 (1971), S. 318-322.

Ringgren, H./ Seybold, K./ Fabry, H.-J., Art.: %l,m,, in: ThWAT Bd. 4 (1984), Sp. 926-957.

Seux, M.-J., Art.: Königtum B. II. und I. Jahrtausend, in: RLA Bd. 6 (1983), S. 140-173.

Wanke, G., Art.: Jojachin, in: TRE Bd. 17 (1988), S. 225-227.

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Zobel, H.-J., Art.: hl'G', in: ThWAT Bd. 1 (1973), Sp. 1018-1031.

 

3.5 Forschungsberichte

Preuß, H. D., Zum deuteronomistischen Geschichtswerk, ThR 58 (1993), S. 229-264 und S. 341-395 (Preuß, Geschichtswerk).

Weippert, H., Das deuteronomistische Geschichtswerk. Sein Ziel und Ende in der neueren Forschung, ThR 50 (1985), S. 213-249 (Weippert, Geschichtswerk).

 

 

 

 



[2] Zum Verhältnis von Jer 52,31-34 zu 2 Reg 25,27-30 s.: 5. 2 Reg 25, 27-30 und die Parallelrezension in Jer 52, 31-34.

[3] Bei einem Ereignis, das schon über 2500 Jahre zurückliegt und dessen Datierung auf ein bestimmtes Jahr schon umstritten ist (s.: 3.2 Der Zeitpunkt des berichteten Geschehens), sich noch um den Tag zu streiten, ist absurd.

[4] Bezüglich der Diskussion um die Datierung des Geschehens spielen sie allerdings eine Rolle (s.: 3.2 Der Zeitpunkt des berichteten Geschehens); vgl. Zenger, Interpretation, S. 19f.

[5] Die bei Jer dem masoretischen Text oft vorzuziehende LXX Jer 52,31 unterstützt diese Entscheidung.

[6] Zu ayliK. vgl. Gesenius, Handwörterbuch, S. 348.

[7] Komparativ-Bildung mit l[;m;. Wörtlich: „höher als der Thron” bzw. „oberhalb des Thrones”; vgl. Gesenius, Handwörterbuch, S. 445.

[8] Zu l[;me vgl. Gesenius, Handwörterbuch, S. 585-589 (bes. S. 588).

[9] Vgl. dazu Gesenius, Handwörterbuch, S. 850f.

[12] Fett gedruckte Wörter zählen zur Grundschicht; normal gedruckte zu einer ersten Bearbeitungsschicht; kursiv gedruckte zu einer zweiten Bearbeitungsschicht (vgl. 2.2 Binnenkritik und 4.1 Redaktionkritik).

[13] Zu dieser Übersetzung der Wendung varo-ta, af'n" s. hier.

[14] Zu dieser Übersetzung der Wendung tAbjo ATai rBed;y>w: s. hier.

[15] Zu V. 28bb als Glosse s. hier.

[16] Zu V. 29 als Glosse s. hier.

[17] Zu den Glossen in V. 30 s. hier.

[19] Zur ursprünglichen Gestalt von V. 30b vgl. hier.

[20] Eines der Hauptprobleme bezüglich 2 Reg 25, 27-30 ist die Frage, ob mit dem berichteten Geschehen ein Wort gesprochen ist, an das (als Verheißung der Restitution des davidischen Königtums) positiv angeknüpft werden kann, oder ein Wort, das (als historischer Bericht) lediglich das Faktum des weiteren Schicksals Jojachins im Exil berichten will (vgl. 7. 2 Reg 25, 27-30 als Ende des Deuteronomistischen Geschichtswerkes - Zur Forschungslage).

[22] Zu den sprachlichen Besonderheiten vgl. 3.1 Die Entstehung des Textes in Babylonien.

[25] Nach Gesenius/ Kautzsch, Grammatik, § 112 pp ist diese Perfektform aufgrund von Einfluß aramäischer Redeweise in jüngeren Textes des AT häufiger anzutreffen.

[27] Vgl. Gen 41, 14.

[28] Die Zusammenstellung ~x,l, lk;a' ist häufig im AT (ca. 300mal). Vgl. auch den traditionskritischen Befund zu ~x,l, lk;a' hier.

[29] Zu V. 30 s. hier.

[30] Gesenius, Handwörterbuch, S. 65, übersetzt hx'rua] mit „tägliche Portion” und S. 155 AmAyB. ~Ay-rb;D> mit „die für jeden Tag bestimmte Leistung”.

[31] Die Wortgruppe AmAyB. ~Ay-rb;D> begegnet außer 2 Reg 25, 29f par. noch 13mal, wY"x; ymey> lKo noch mindestens 15mal im AT (bei letzterer Wortgruppe sind Wendungen wie „alle Tage meines, deines usw. Lebens” eingerechnet). Zu ~x,l, lk;a' vgl. Anm. 28.

[32] Zu den sprachlichen Besonderheiten der Grundschicht, die den Glossen fehlen, s. 3.1 Die Entstehung des Textes in Babylonien.

[33] Die Zusammenstellung l[;me nT;n"  begegnet im AT außer 2 Reg 25, 28 par. nur noch Num 17, 11. Häufiger ist dagegen z. B. die Zusammenstellung l[;me ~;f' (vgl. bes. Est 3, 1 ~yrIF'h;-lK' l[;me Aas.Ki-ta, ~f,Y"w:).

[34] Vgl. Gen 41, 40ff (dort auch mit Kleiderwechsel verbunden, vgl. 2 Reg 25, 29); Est 3, 1; Est 6, 11; 8, 15 und 10, 3 (gleichfalls mit Kleiderwechsel verknüpft); Dan 2, 48; Dan 5, 29 (wiederum mit Kleiderwechsel verbunden).

[36] Der V. 29 konstatierte Bruch zu V. 28 verschöbe sich damit auf V. 28bb.

[37] Das gilt insbesondere, wenn man wY"x; ymey> lKo als eine inhaltliche Parallele zu dymiT' betrachtet.

[38] Vgl. tx;rua] begegnet außer an dieser Stelle und der Parallele in Jer 52, 34 nur noch Jer 40, 5 und Spr 15, 17.

[39] Vgl. Ez 1, 2; 8, 1; 20, 1; 24, 1; 33, 21.

[40] Zenger, Interpretation, führt S. 18 auch die akkadischen bzw. neubabylonischen Entsprechungen an. Oft wird auch für die Wendung Akl.m; tn:v. eine akkadische Entsprechung (reš šarruti, vgl. Cogan/ Tadmor, AB, S. 328) angenommen; das wird jedoch von Zenger bestritten (vgl. 3.2 Der Zeitpunkt des berichteten Geschehens).

[41] Da die formal nachweisbaren Hinweise auf eine Entstehung in Babylonien in den redaktionellen Ergänzungen fehlen, bleibt die Frage nach einer Redaktion in Babylonien offen.

[42] Würthwein, ATD, S. 482. Die ausführliche Datierung V. 27 dürfte jedoch kaum volkstümlich sein.

[43] Vgl. dazu die Übersicht im Anhang.

[44] Vgl. Cogan/ Tadmor, AB, S. 328; Zenger, Interpretation, S. 19 (dort auch Anm. 18).

[45] Galil, Chronology, bemerkt S. 117, Anm. 39: „[...] it cannot be assumed that Jehoiachin was released at the end of the first year of Evil-Merodach, i.e., more than twenty months after his coronation. To the contrary, it may reasonably be supposed that Evil-Merodach, like many kings in the ancient Near East, released Jehoiachin within the context of a duraru he probably proclaimed close to his coronation” (Hervorhebung im Original).

[46] Zenger, Interpretation, S. 19f. Es ist allerdings kritisch anzumerken, daß Zenger seine teilweise recht spitzfindige, im ganzen aber doch nachvollziehbare Argumentation, nicht konsequent vollzieht (s. u.).

[47] Das behaupten z. B. Montgomery/ Gehman, ICC Kgs, S. 567.

[48] Zenger, Interpretation, S. 19f.

[49] Schedl, Nochmals das Jahr der Zerstörung Jerusalems, 587 oder 586 v. Chr., ZAW 74, S. 209-213 (bes. S. 212f).

[50] Jepsen/ Hanhart, Chronologie, S. 22.

[51] Sämtliche Jahresangaben datieren vor Christi Geburt.

[52] Galil, Chronology, bes. S. 117, vgl. dort auch Anm. 39.

[53] Jepsen / Hanhart, Chronologie, S. 21-23.

[54] vgl. Jepsen / Hanhart, Chronologie, S. 23 Anm. 16.

[55] Jepsen / Hanhart, Chronologie, S. 23.

[56] Zenger, Interpretation, S. 20.

[57] vgl. Zenger, Interpretation, S. 20 Anm. 34.

[58] vgl. Zenger, Interpretation, S. 20 Anm. 35.

[59] Zenger, Interpretation, S. 20f. Für Zenger fällt die Begnadigung dennoch nicht in das Akl.m; tn:v., sondern sie geschah aus Anlaß dieses „[...] erste[n] und einzige[n] volle[n] Königjahr[es] Amel-Marduks [...]” (Zenger, Interpretation, S. 19); vgl. Zenger, Interpretation, S. 19-21.

[60] Vgl. Anm. 45.

[61] Galil, Chronology, S. 117 Anm. 39.

[62] So beruft sich Šanda, Könige, S. 394, bei seiner Datierung des „Endschicksal[s] Jehojakins” in den Adar 561 auf diese Bedeutung von Akl.m; tn:v..

[63] Sack, Amel-Marduk, S. 29-31.

[64] Zum Folgenden vgl. Sack, Amel-Marduk, S. 25-32.

[65] Berossos war ein in Babel beheimateter Geschichtsschreiber, der um 340 v. Chr. geboren wurde. Bei der Verfassung seines - inzwischen verlorengegangenen - Geschichtswerkes Caldai?ka konnte er als Mitglied der Priesterschaft des Bêl-Marduk möglicherweise auf alte babylonische Quellen zurückgreifen (vgl. Lehmann-Haupt, Art.: Berossos, in: RLA Bd. 2, S. 1-17).

[66] Überliefert bei Josephus, Contra Apionem I, 20.

[67] Sack, Amel-Marduk, S. 29 (dort auch Anm. 119 und 120), nennt als Belege: Josephus, Jüdische Altertümer X, 11, 2 sowie 2 Abot de-Rabbi Nathan 17, 38.

[68] Zum Folgenden vgl. Wanke, Art.: Jojachin, in: TRE Bd. 17, S. 225-227.

[70] Die Übersetzung der Texte findet sich bei Galling, TGI, Nr. 46, S. 78f  (vgl. auch Pritchard, ANET, 308).

[71] Daß Jojachin mehrere Söhne hatte, bestätigt 1 Chr 3, 17f.

[72] Vielmehr wurde al,K, tyBe oft allgemein, wie auch in neubabylonischen Texten, als Ort der Strafe verstanden und bezeichnete kaum ein „Gefängnis” im modernen Sinne (vgl. Hausmann, Art.: al'K', in: ThWAT Bd. 4, Sp. 153-156 (bes. Sp. 154).

[73] Vgl. bes. Ez 1, 2.

[74] Jer 28, 2-4 (bes. V. 4).

[75] Zu Serubbabel vgl. Esr 2, 2; 3, 2.8; 4, 2f; 5, 2; Neh 12, 1; Hag 1, 12.14.

[76] Vgl. Freedman/ Willoughby/ Fabry, Art: af'n", in: ThWAT Bd. 5, Sp. 626-643 (bes. Sp. 629).

[77] Seeligmann, Zur Terminologie für das Gerichtsverfahren im Wortschatz des biblischen Hebräisch, in: Hebräische Wortforschung, FS Walter Baumgartner zum 80. Geburtstag, VT.S 16, S. 251-278 (hier: 271).

[78] Zum Folgenden vgl. Zenger, Interpretation, S. 22f.

[79] Gen 40 berichtet von Ereignissen, die in ein Festmahl aus Anlaß des „Geburtstages“ Pharaos (vgl. V. 20) münden, in dessen Rahmen auch über das Schicksal der beiden Beamten entschieden wird. Zenger, Interpretation, S. 23, versteht diesen Geburtstag als Jahrestag der Thronbesteigung Pharaos und kann so die Parallele zu 2 Reg 25,27-30 ziehen.

[80] Johag, Tôb, S. 20.

[81] Belege führen an: Zenger, Interpretation, S. 24 sowie Johag, Tôb, S. 6.

[82] Johag, Tôb, S. 6. Johag folgert daraus S. 20: „Eine vertragliche Regelung liegt wohl auch 2 Kön 25,28 (= Jer 52,32) zugrunde.”

[83] Zum Folgenden vgl. Zenger, Interpretation, S. 24f.

[84] Zenger, Interpretation, S. 24f, kann mit „tabuta dababu itti” eine durch zwei Belege aus El Armana dokumentierte akkadische Wortverbindung anführen, die dem Hebräischen tAbjo Atai rBed;y>w: genau entspricht. Von dieser akkadischen Wendung her ergibt sich für tAbjo Atai rBed;y>w: die Bedeutung „Freundschaft zusichern”, wobei es sich dabei um einen vertraglich festgelegten Vorgang handeln kann.

[85] Diese Lesart bieten viele masoretische Handschriften, die LXX, die syrische Überlieferung, der Targum Jonathan (codex Reuchlinianus), die Vulgata sowie die Parallele Jer 52,9. Sie ist damit sehr gut bezeugt und ist auch nach dem Urteil der Hg. der BHS dem masoretischen Text wahrscheinlich vorzuziehen.

[87] Zenger, Interpretation, S. 25.

[88] Als Belege für eine Art Bündnis, bei denen Verbindungen von rb;d' und bAj begegnen, können 2 Sam 7,28 und 1 Sam 25,30 gelten (vgl. Höver-Johag, Art.: bAj, in: ThWAT Bd. 3, Sp. 315-339 (bes. Sp. 333)).

[89] Daß ein solcher Vorgang auch schriftlich protokolliert und fixiert wurde, ist aufgrund der damaligen Rechtspraxis gut vorstellbar. Belege für derartige Begnadigungen scheint es allerdings nicht zu geben.

[90] Nach Brockhaus-Enzyklopädie, Bd. 3 (1987), S. 29f, handelt es sich bei der Begnadigung um eine „Aufhebung von Wirkungen der rechtskräftigen Entscheidungen [...] durch Verfügung der Staatsgewalt. Die Begnadigung ist ein Gnadenerweis im Einzelfall [...]“. Von einer „Rehabilitierung Jojachins“ sollte dagegen nicht gesprochen werden, da sie auch als Wiedererlangung von königlichem Amt und Ansehen mißverstanden werden kann (zu „Rehabilitierung“ vgl. Brockhaus-Enzyklopädie, Bd. 18 (1992), S. 209).

[91] Zum Folgenden vgl. Kronholm, Art.: hn'v', in: ThWAT Bd. 8, Sp. 318-324 (bes. Sp. 320f).

[92] 2 Reg 25,29 par. Jer 52,33 ist der einzige Beleg für diese Wendung. 1 Reg 14,2 meint hn'v' im Hitpael „sich verkleiden”.

[93] Vgl. dazu  Gamberoni, Art.: vbel', in: ThWAT Bd. 4, Sp. 471-483 (bes. Sp. 475): „In der Kleidung wird das soziale Gefüge sichtbar und wirksam, da jeder an seinen Platz verwiesen ist.”

[94] Levenson, Last Four Verses, S. 356.

[95] Dieser Befund entspricht auch dem Ergebnis der literarkritischen Überlegungen (s. 2.2 Binnenkritik - Die Einheitlichkeit von 2 Reg 25, 27-30).

[96] Ottoson, Art.: lk;a', in: ThWAT Bd. 1, Sp. 252-259 (bes. Sp. 253). Ähnliches gilt für Mesopotamien (vgl. Glassner, Art.: Mahlzeit. A. In Mesopotamien, in RLA Bd. 7, S. 259-267 (bes. S. 259)).

[97] Zum Folgenden vgl. Dommershausen, Art.: ~x,l,, in: ThWAT Bd. 4, Sp. 538-547 (bes. Sp. 540f) und Zenger, Interpretation, S. 27, Anm. 77.

[98] Brot essen ist auch in Mesopotamien Ausdruck des sozialen Zusammenhalts und Zeichen für Leben (vgl. Glassner, Art.: Mahlzeit. A. In Mesopotamien, in RLA Bd. 7, S. 259-267 (bes. S. 259)).

[99] Vgl. dazu die Überlegungen der Literarkritik (2.2 Binnenkritik - Die Einheitlichkeit von 2 Reg 25, 27-30) sowie den traditionskritischen Befund zu V. 29 ydeg>Bi tae aN"viw> hier.

[101] Zu l[;me vgl. Gesenius, Handwörterbuch, S. 585-589 (bes. S. 588). Vgl. dazu auch die Überlegungen bezüglich der Textkritik hier.

[102] Zu dieser Übersetzung von aSeKi !T;n" vgl. Jer 1,15 sowie Fabry, Art.: aSeKi, in: ThWAT Bd. 4, Sp. 247-272 (hier: 257). Zu V. 28bb als Glosse s. hier.

[103] Fabry, Art.: aSeKi, in: ThWAT Bd. 4, Sp. 247-272 (hier: 250).

[104] Fabry, Art.: aSeKi, in: ThWAT Bd. 4, Sp. 247-272 (hier: 270f).

[105] Zenger, Interpretation, S. 25f, kann das berichtete Geschehen durch das assyrische Thronritual - Zenger beruft sich auf K. F. Müller, Das Assyrische Ritual, Teil I, Texte zum Assyrischen Königsritual, in MVAG 41 (1937) 3 - historisch erhellen: „Bei der großen Audienz zum Regierungsantritt des Königs nahmen die Großen des Reichs zunächst ihre Plätze ohne Rücksicht auf ihre Rangfolge ein, ganz wie es der Zufall ergab. Erst der König wies ihnen dann die ihnen zukommenden Plätze an.” Im Rahmen einer solchen Audienz Amel-Marduks könnte Jojachin so zu seinem Ehrenplatz gekommen sein.

[106] Zenger, Interpretation, S. 26.

[107] 2 Sam 7, 13.16 begegnet aSeKi. Das ewige Bestehen des Königsthrons ist der Wille Jahwes. 2 Reg 25, 27-30 dagegen verleiht ein babylonischer Herrscher einen Thron, der als Ehrenplatz nicht aber als Zeichen einer Dynastieverheißung zu interpretieren ist.

[108] Levenson, Last Four Verses, S. 356f.

[109] Dafür gibt es m. E. keinerlei Anhalt am Text.

[110] Glassner, Art.: Mahlzeit. A. In Mesopotamien, in RLA Bd. 7, S. 259-267 (hier: 262). Diese Funktion des Mahles hatte wohl auch der Glossator V. 29b im Blick.

[111] Akkadisch „Sitz” (vgl. hebräisch aSeKi). Vgl. dazu Glassner, Art.: Mahlzeit. A. In Mesopotamien, in RLA Bd. 7, S. 259-267 (hier: 266).

[113] So Zenger, Interpretation, S. 21, der unter Hinweis auf einen gefundenen Vertrag Esarhaddons mit dessen verschiedenen Vasallen, aus dem Zenger schließt, diese hätten dem König gegenüber zu bestimmten Anlässen einen Treueid ableisten müssen, vermutet, ein solcher Eid sei auch bei den Neujahrsfeierlichkeiten zu Beginn des ersten vollständigen Regierungsjahres Amel-Marduks abgelegt worden, so daß die V. 28 erwähnten Könige zum Treueid vorgeladene Vasallen gewesen sein könnten und auch Jojachins Begnadigung in einem solchen Rahmen erfolgt sein könnte.

[114] Würthwein, ATD, S. 481.

[115] Die Entscheidung darüber, ob die Begnadigung Jojachins besser an den Anfang der Regierungszeit Amel-Marduks (z. B. im Rahmen einer veränderten Politik gegenüber seinen Vasallen) oder an deren Ende (z. B. als Festigung der instabil gewordenen Machtbasis durch die Gewinnung von Verbündeten und Amel-Marduk gegenüber  freundlich eingestellter Bevölkerung) paßt, bleibt aufgrund der ungünstigen Quellenlage letztlich subjektiv. Vgl. dazu auch 3.2 Der Zeitpunkt des berichteten Geschehens.

[116] Zu hx'rua] und AmAyB. ~Ay-rb;D> vgl. Anm. 30.

[117] Vgl. dazu Galling, TGI, Nr. 46, S. 78f; Donner, Geschichte, S. 374, sowie 3.3.1 Zur Historizität des berichteten Geschehens - Amel-Marduk und Jojachin.

[118] Dem Begriff „Exilszeit”wohnt eine rein zeitliche Dimension inne. Untersucht wird die religionsgeschichtliche Situation sowohl bei den Daheimgebliebenen als auch in der babylonischen Gola.

[119] Zum Nachfolgenden vgl. Albertz, Religionsgeschichte, S. 375-413.

[120] Zu 2 Reg 25, 27-30 im Kontext des Deuteronomistischen Geschichtswerks vgl. 7. 2 Reg 25, 27-30 als Ende des Deuteronomistischen Geschichtswerkes - Zur Forschungslage.

[121] Dtn 30, 1-10 verheißt einen Neuanfang unter den Gojim, wenn Israel sich zu Jahwe bekehren wird. Weitere Beispiele, die Albertz, Religionsgeschichte, S. 402-408 anführt, sind: die ausführliche Darstellung der während der Exilszeit wichtigen familiären Riten Beschneidung und Passa Jos 5, 3-9.10-12; die für die Exilszeit charakteristischen Überfremdungsängste, die in Warnungen vor der Verführung durch andere Völker zum Ausdruck kommt (z. B. Jos 23, 12f). Ähnliches gilt für die Ri und 1 Sam häufigen Synkretismusvorwürfe. 1 Reg 8, 48 verweist auf die ungebrochene Bedeutung des Jerusalemer Tempels als Zentrum allen Gottesdienstes. Albertz, Religionsgeschichte, S. 407f, urteilt zusammenfassend: „Es geht somit den Dtr in ihrem großen Geschichtswerk keineswegs nur darum, den staatlichen Zusammenbruch von 587 theologisch aufzuarbeiten, sondern auch ganz wesentlich darum, ihren judäischen Zeitgenossen gegen die unter ihnen grassierenden populären Synkretismen und gegen die vordeuteronomische Praxis, welche die Samaritaner vorleben, in einer exklusiven, auf Jerusalem ausgerichteten Jahweverehrung den ihrer Meinung nach einzig richtigen Weg aus der Krise zu weisen.”

[122] So kündigen Jer 8, 3; 19, 12f nach Albertz, Religionsgeschichte, S. 395, für den Fall des Abfalls von Jahwe eine Fortsetzung des Gerichtes an.

[123] Zum Folgenden vgl. Albertz, Religionsgeschichte, S. 429f.

[124] Zumal die erste Wegführung 597 schon weit über 30 Jahre zurückliegt. Ps 137 bezeugt dagegen eine noch junge Gola. In ihm könnten aber auch stärker national-religiös eingestellte Kreise zu Wort kommen.

[125] Die bei Deuterojesaja überlieferte Überzeugung der Gola, daß Jahwe Wille oder Macht fehlen würden, ihr Schicksal zu wenden und sie heimzuführen (vgl. Jes 40,27; 50, 1f), scheint sich auch darin auszudrücken, daß die Begnadigung Jojachins allein Werk Amel-Marduks ist, nicht aber durch ein Eingreifen Jahwes bewirkt ist (vgl. dagegen den Aufstieg Josefs am ägyptischen Hof bzw. den Daniels am Hof Nebukadnezars II.: Beider Schicksal ist mit Jahwes segensreichem Handeln verbunden).

[126] Das entsprach auch der Praxis der Babylonier, die die Deportierten in geschlossenen Exulantensiedlungen unter einer eingeschränkten Selbstverwaltung wohnen ließen. Einige der Exulanten brachten es sogar zu Wohlstand (Esr 1, 6; 2, 68f) und politischer Macht (Esra, Nehemia, Serubbabel). Vgl. Albertz, Religionsgeschichte, S. 380f, sowie Donner, Geschichte, S. 383-385.

[128] Vgl. die Datierungen im Ezechielbuch (Ez 1, 2; 8, 1; 20, 1; 24, 1; 33, 21).

[129] Vgl. das Auftreten des Propheten Chananja Jer 28, 2-4 (bes. V. 4).

[132] Wenn V. 28bb ebenfalls eine Glosse sein sollte, wäre ein dritter Topos die (Thron)erhöhung (s. hier).

[133] Vgl. das zweimalige dymiT' und das doppelte wY"x; ymey> lKo. Zum Gebrauch von wY"x; ymey> lKo in einer Perspektive, die auf bereits zur Geschichte gehörende Personen zurückblickt, vgl. Jos 4, 14; 1 Sam 7, 15; 1 Reg 15, 5.6.

[134] Dazu ist auch der statistische Befund bezüglich der Wendung AmAyB. ~Ay-rb;D> zu vergleichen: 2 Reg 25, 30 bzw. Jer 52, 34 nicht berücksichtigt, finden sich lediglich ein Drittel der Belege in vorexilischen Texten: Ex 5, 13.19; 16, 4; 1 Reg 8, 59, wobei letztere Stelle wahrscheinlich eine spätere Ergänzung sein dürfte. Zwei Drittel der Belege begegnen in nachexilischen Texten: Lev 23, 37; Dan 1, 5; Esr 3, 4; Neh 11, 23; 12, 47; 1 Chr 16, 37; 2 Chr 8, 13.14; 31, 16 (und vielleicht auch 1 Reg 8, 59).

[135] Vgl. Anm. 38.

[136] Vgl. das erarbeitete Modell einer zweistufigen Bearbeitung von 2 Reg 25, 27-30* hier.

[137] Darauf, daß für das Deuteronomistische Geschichtswerk bereits eine gewisse Abgeschlossenheit gegeben war, deutet die zurückhaltende Arbeit der Glossatoren 2 Reg 25, 27-30 hin. So hätte es sich z. B. angeboten, die Begnadigung Jojachins als ein Beginn der neuen Zuwendung Jahwes zu seinem Volk zu interpretieren. 2 Reg 25, 27-30 teilt dagegen den knappen Erzählstil, mit dem die letzten Ereignisse in Juda nach der Josianischen Reform berichtet werden.

[138] Die Wendung wY"x; ymey> lKo, bzw. ähnliche Formulierungen (vgl. Anm. 31) begegnet zwar mindestens 10-mal und damit überdurchschnittlich häufig im Deuteronomistischen Geschichtswerk, ist damit aber höchstens Zeichen einer sprachlicher Nähe der Verfasser zu diesem Geschichtswerk, nicht aber ein Hinweis auf literarische Abhängigkeit. Auf das Fehlen solcher literarischer Abhängigkeiten weist auch hin, daß 2 Reg 25, 27-30 nicht einer Redaktion mit der Vorliebe für Weissagungs-Erfüllungs-Schemata vorgelegen haben dürfte, wie sie innerhalb des Deuteronomistischen Geschichtswerks öfter anzutreffen ist (vgl. 1 Reg 21, 21 mit 2 Reg 10, 17; 2 Reg 20, 17 mit 24, 13 usw.). Zu der Parallele von V. 28a tAbjo ATai rBed;y>w: in V. 6b jp'v.mi ATai rBed;y>w: s. hier.

[139] Dieser neue Anfang war ja mit der Rückkehr der babylonischen Gola nach Juda gegeben.

[140] Vgl. dazu die Ergebnisse der Traditionskritik.

[141] Nach Albertz, Religionsgeschichte, S. 471f (vgl. auch Herrmann, Geschichte, S. 371-375) traten im Rahmen des Baues des neuen Tempels nationale Kräfte auf den Plan, die ihre Hoffnungen auf den heimgekehrten Davididen Serubbabel, ein Enkel Jojachins, ausrichteten (vgl. Hag 3, 23; Sach 4, 9). Die aus Babel zurückgekehrte Gola (oder wenigstens ihr größter) Teil dürfte aber aus mehreren Gründen nicht zu diesen Kreisen gehört haben: Das Exil nach der Katastrophe von 587 stellte eine Lektion dar, die man als unmittelbar Betroffener nicht allzu schnell wieder vergessen würde. Das relativ gute Auskommen mit den Persern - wie auch schon vorher mit den Babyloniern - ließ den Gedanken an eine gewaltsame Durchsetzung nationaler Unabhängigkeitsbestrebungen nicht aufkommen. Auch wenn die Macht der Perser bald wieder am Vergehen war, war man sich der Überlegenheit dieser Weltmacht bewußt. Daß sich die babylonische Gola Persien gegenüber loyal verhielt, bezeugen auch die Missionen der in der Diaspora zu Amt und Würden gelangten Juden Nehemia und Esra, deren Auftrag es auch war, die nationalen Kräfte durch Zugeständnisse und Vermittlung zu binden. Die Zurückweisung von Hoffnungen auf eine Restitution des Königtums begegnet schließlich auch in den Büchern Esra und Nehemia (vgl. das Schweigen über die an Serubbabel herangetragenen Erwartungen, wie sie Hag 3, 23 und Sach 4, 9 überliefert sind). Zum Schweigen der Chronik über die Begnadigung Jojachins s. 6. Das Fehlen der Begnadigung Jojachins in der Chronik.

[142] Zu Intention und Inhalt der Grundschicht vgl. 3.4 Religiöse Strömungen während der Exilszeit - Zur Intention der Grundschicht 2 Reg 25, 27-30. Eine weitere Intention der Glossatoren könnte es - die Intention von 2 Reg 24f aufnehmend - gewesen sein, die Bedeutung der aus Babylonien zurückgekehrten Gola gegenüber den nach 587 im Land Gebliebenen zu behaupten: Nicht in Juda wurde die Geschichte Israels fortgeschrieben, sondern im babylonischen Exil. Die These, daß sich 2 Reg 25 Vertreter des Golajudentums mit genannter Absicht zu Wort melden, vertritt Pohlmann, Erwägungen, S. 106f, unter Hinweis auf 2 Reg 25, 21b.26, wobei er ausdrücklich auch auf 2 Reg 25, 27-30 verweist. Im Kontext von 2 Reg 25 mag dem Bericht über das Schicksal Jojachins im Exil eine solche Intention zwar zuerkannt werden (vgl. 4.2 redaktionsgeschichtliche Erwägungen zu 2 Reg 25, 27-30 im Kontext von 2 Reg 24f), die Schlußverse dieses Kapitels für sich betrachtet lassen eine solche Deutung aber mangels Anhalt am Text nicht zu.

[144] Zenger, Interpretation, S. 29.

[145] Zenger, Interpretation, S. 29.

[146] Vgl. Zenger, Interpretation, S. 28-30.

[147] Zenger, Interpretation, S. 30. Er verweist dabei auf 2 Sam 7, 12-16*.

[148] Damit hatte Jojachin Stadt und Tempel zunächst vor einer Zerstörung bewahren können.

[149] Die Liste 2 Reg 25, 13-17 nimmt wahrscheinlich auf 1 Reg 7, 15ff* Bezug.

[150] Pohlmann, Erwägungen, S. 106.

[151] Vgl. dagegen die ausführliche „Würdigung” des Unterganges des Nordreiches 2 Reg 17, 7-41.

[152] Selbst die Frage nach den Ursachen des Unterganges Judas wird lediglich 2 Reg 24, 1-4.20 angesprochen.

[153] Ähnlich urteilen: Pohlmann, Erwägungen, S. 107; Würthwein, ATD, S. 473, 478f; Begg, Significance, S. 53f.

[154] Nach Donner, Geschichte, S. 381f und S. 387-389 sowie Albertz, Religionsgeschichte, S. 377-379 war die Lage unter den Daheimgebliebenen zwar alles andere als rosig. Die beiden Deportationen 597 bzw. 587 aber betrafen ausschließlich die Oberschicht, so daß die Mehrheit der Bevölkerung in der Heimat verblieb.

[155] Pohlmann, Erwägungen, S. 95-100, weist nach, daß 2 Reg 25, 22-26 ein Exzerpt aus einer Quelle, die Jer 40-43* überliefert ist, darstellt, das erst später an 2 Reg 25, 1-21 angehängt wurde.

[156] Das gilt auch für den Bearbeiter, der mit 2 Reg 25, 22-26 eine ausführlichere Darstellung, die in Jer 40-43* überliefert ist,  ausgewertet hat: Der Satz erschien ihm so wichtig, daß er ihn wörtlich übernahm (vgl. Jer 40, 9ab-b; der einzige Unterschied ist mit ydeb.[;me statt Jer 40, 9ab dAb[]me gegeben. 2 Reg 25, 24ag dürfte aber die ursprüngliche Lesart bewahrt haben, da diese Variante auch LXX Jer 47, 9 bezeugt ist). Auch der ursprüngliche Bericht über Jeremias Schicksal vor und nach der Zerstörung Jerusalems Jer 37-43* ergreift Partei für die babylonische Gola. Zu diesem Ergebnis kommt Lohfink, Kurzgeschichte, S. 333-337.

[157] Letzteres wird die spätere Sicht der Chronik sein (2 Chr 36, 21; vgl. Lev 26, 34f). Zum Fehlen des Berichtes über die Begnadigung Jojachins in den Chronikbüchern s. 6. Das Fehlen der Begnadigung Jojachins in der Chronik.

[158] Der 2 Reg 25, 22-26 zugrunde liegende Bericht über das weitere Schicksal Jeremias nach der Zerstörung Jerusalems im Jahre 587 entstand wahrscheinlich im Rahmen von Rivalitäten zwischen der ägyptischen und babylonischen Gola bezüglich der Frage, welche der beiden Gruppen als legitimer Nachfolger der Jerusalemer Tradition gelten konnte, wobei er für letztere Gruppe das Wort ergreift (vgl. Lohfink, Kurzgeschichte, S. 333-337).

[160] Auch die nach den Regierungsjahren Nebukadnezars II. erfolgenden Datierungen 2 Reg 24, 12; 25, 8 sprechen dafür (vgl. Jer 25, 1; 32, 1).

[162] Das gilt unabhängig davon, ob die „Weissagungen” schon bei der Komposition der Texte, die sich unter der Aufnahme vorliegender Quellen (Annalen usw.) vollzog, eingetragen wurden, oder ob es sich bei ihnen um redaktionelle Einschübe bzw. Teile späterer Zusätze handelt.

[163] Vgl. den inhaltlichen Widerspruch zwischen 2 Reg 25, 21b und 25, 22 sowie die inhaltliche Dopplung zwischen 2 Reg 25, 21b und 25, 26. Vgl. auch Anm. 155.

[164] Diese Vermutung findet sich bei Zenger, Interpretation, S. 17f, der darin eine mögliche Erklärung für den „harten Subjektwechsel” zwischen 2 Reg 25, 28 und 25, 29 sieht. Vgl. dazu aber die Ergebnisse von 2.2 Binnenkritik - Die Einheitlichkeit von 2 Reg 25, 27-30.

[165] An dem in der Quellenkritik aufgezeigten Bruch ist festzuhalten (vgl. 2.1 Quellenkritik - Der Kontext von 2 Reg 25, 27-30). Zudem ist der terminus a quo für 2 Reg 25, 27-30 mit V. 27 gegeben. Der Bericht kann also frühestens 562 abgefaßt worden sein (vgl. 3.2 Der Zeitpunkt des berichteten Geschehens).

[166] Vgl. Anm. 85.

[167] Auch die Verfasser bzw. Bearbeiter von 2 Reg 25, 27-30* dürften dann andere als die von 2 Reg 25, 1-26 sein.

[168] Kaiser, Einleitung, S. 248.

[169] In der hebräischen Bibel schließt Jer 52 an die Fremdvölkersprüche Jer 46-51 an und setzt damit schon von der Form her neu ein. Die LXX, die die ursprüngliche Anordnung des Jeremiabuches bewahrt haben dürfte, berichtet in den Jer 52 vorausgehenden Kapiteln von Jeremias Schicksal nach der Zerstörung Jerusalems im Jahre 587. Damit ist in der LXX immerhin ein gewisser Zusammenhang gegeben. Er weist zudem darauf hin, daß die Anfügung von 2 Reg 24, 18-25,30 an das Jeremiabuch im Rahmen der Arbeit an Jer 37-45 (M) erfolgt sein könnte.

[170] Zum Inhalt der in den Königsbüchern zur Darstellung gebrachten Geschichte der politischen Eigenstaatlichkeit Israels und Judas gehört notwendig auch der Bericht über das Ende der beiden Reiche (vgl. 2 Reg 17).

[171] Vgl. nur die Weissagungs-Erfüllungs-Schemata (Dtn 28, 68 und 2 Reg 25, 26; 1 Reg 9, 8 und 2 Reg 25, 9; 2 Reg 23, 27 und 24, 20a ), die zeigen, daß 2 Reg 24, 18-25, 30* fest in den Kontext des Deuteronomistischen Geschichtswerks verankert ist.

[172] Das muß insofern befremdlich wirken, als daß die Jahre vor und nach der Zerstörung Judas nach Jer 28*; 32*; 37-42* eine Zeit intensiven Wirkens des Propheten waren. Das Jer 52 auffallende Schweigen über den Propheten erinnert an den Bericht über Gedaljas Statthalterschaft zu Mizpa Jer 40, 7-41, 18 (auch dort bleibt Jeremia unerwähnt).

[173] Jer 52, 2f (M) ist sekundäre Angleichung an 2 Reg 24, 19f; die Verse fehlen in der LXX, die den ursprünglichen Text bewahrt hat.

[174] Lohfink, Bewegung, S. 360.

[175] Warum die Bearbeiter auch 2 Reg 24, 20a gestrichen haben sollten, ist nicht einsichtig: Hatte doch Jeremia selbst oft genug das Ende Judas bzw. Jerusalems vorausgesagt (vgl. Jer 1, 15f; Jer 4, 19ff; 11, 9ff; 17, 1-4; 21, 4ff; 34, 2 usw.).

[176] Person, Case Study, S. 183, argumentiert mit dem textkritischen Befund bezüglich Jer 52, 2f (vgl. Anm. 173). Für seine These spricht auch, daß 2 Reg 24, 19f eher als Text wertenden und deutenden Charakters zu betrachten ist, während der Rest von 2 Reg 24, 18-25, 22 als Geschichtsbericht gestaltet ist (vgl. auch der 2 Reg 24, 19f zweimal begegnende Gottesname, der in dem Bericht über den Untergang des Südreiches nur noch in der Wendung hw"hy>-tyBe begegnet (2 Reg 25, 9a.13a.13a.16ab).

[177] Vgl. McKane, ICC Jer, S. 1373-1375.

[178] S. u.

[179] Daß 2 Reg 25, 22-26 „[...] probably occurred after the initial re-application of the passage to the end of Jeremiah [...]”, vermutet auch Person, Case Study, S. 180.

[180] Person, Case Study, S. 183, kommt in seiner textkritischen Analyse des Schlußabschnittes der Königsbücher und seiner Parallelrezension Jer 52 zu dem Ergebnis, daß 2 Reg 24, 18-25, 30 (M und LXX) sowie Jer 52 (M) „[…] circulated longer within the same scribal community [...]”, während Jer 52 (LXX) „[...]was isolated from the others earlier [...].” Person ist zuzustimmen, wenn er folgert, daß Jer 52 (LXX) häufig den ursprünglichen Wortlaut bewahrt hat (vgl. Person, Case Study, S. 191). Er überschätzt aber die Beweiskraft der Textkritik für „[...] at least two systematic redactions of the book of kings” (Person, Case Study, S. 191), auf die er aufgrund seiner Beobachtungen zu 2 Reg, 18-25, 30 (M und LXX) sowie Jer 52 (M und LXX) schließt. Systematisch ist eine Redaktion erst dann, wenn sie über ganze Buchteile hin zu verfolgen und ihr eine klar erkennbare Intention zuzuerkennen ist. Weder das eine noch das andere vermag Persons Untersuchung jedoch zu leisten.

[181] Eine Synopse zu 2 Reg 25, 27-30 und Jer 52, 31-34 inklusive der ins Hebräische zurückübersetzten LXX-Versionen findet sich bei Person, Case Study, S. 199.

[182] Zum Folgenden vgl. die Ergebnisse von 1.1 Textkritik.

[183] Person, Case Study, S. 179-181.

[184] Vgl. 2 Reg 25, 5ab und Jer 52, 8ab; 2 Reg 25, 7aa und Jer 52, 10a; 2 Reg 25, 12aa und Jer 52, 16a; 2 Reg 25, 16ab und Jer 52, 20ab.

[185] Jer 52, 11 wird berichtet, daß Zedekia nach seiner Blendung Gefangener in Babel gewesen sei AtAm ~Ay-d[;.

[186] Daß Jer 39, 1-10 eher ein Exzerpt aus Jer 52  als 2 Reg 24, 18-25, 30 sein dürfte, zeigt die Beobachtung, daß 2 Reg 24, 18-25, 30 und Jer 39, 10-10 keine von Jer 52 abweichenden Gemeinsamkeiten aufweisen, während in Jer 39, 1-10 und Jer 52 beiden Texten gemeinsames Sondergut begegnet, daß in 2 Reg 24, 18-25, 30 fehlt. Neben dem häufigen Ersetzen von Pronomen durch Eigennamen und ähnlichen erklärenden Zusätzen betrifft das auch Überschüsse wie die Monatsangabe in Jer 39, 2ab bzw. 52, 6aa, die Wendung „und brachen auf und flohen aus der Stadt” (Jer 39, 4aa bzw. 52, 7aa), die Erläuterung, daß sich Ribla im Lande Hamat befinde (Jer 39, 5a bzw. 52, 9ab) sowie die Ergänzung des Berichtes über die Tötung der Söhne Zedekias, an die sich nach Jer 39, 6b bzw. 52, 10b die Tötung der Oberschicht Judas anschloß. Dieser gewichtige Befund verschließt sich gegen eine Erklärung nur auf der Ebene der Textkritik, sondern weist darauf hin, daß Jer 39, 1-10 wahrscheinlich ein Exzerpt aus dem Schlußkapitel des Jeremiabuches ist, nicht aber aus dessen Vorlage 2 Reg 24, 18-25, 30.

[187] Nach Wanke, Untersuchungen, S. 107, wollten die Bearbeiter durch die Einfügungen aus Jer 52 den geschichtlichen Hintergrund der Freilassung Jeremias erhellen.

[188] Vgl. Kaiser, Einleitung, S. 252.

[189] Schon der ursprüngliche Bericht Jer 37-43* ergreift nach Lohfink, Kurzgeschichte, S. 333-337, Partei für die babylonische Gola.

[190] Die Aufnahme des Berichtes über die Ereignisse um Jojachin im Exil weist zudem darauf hin, daß er zu diesem Zeitpunkt bereits fest in die Schlußkapitel der Königsbücher verankert gewesen sein dürfte.

[192] Nach Esr 1, 3 sollen die Exulanten nach Jerusalem in Juda hinaufziehen und dort den Tempel wieder aufbauen (vgl. 2 Chr 36, 23 bricht mitten im Satz ab).

[193] Vgl. Galling, ATD Chr, S. 184f, sowie Baltzer, Messias-Frage, S. 39.

[194] Vgl. 2 Chr 36, 22f (bes. V. 23a).

[195] Ein Nachkomme Jojachins, an den solche messianischen Hoffnungen herangetragen wurden, war Serubbabel (vgl. Hag 3, 23; Sach 4, 9). Die Liste 1 Chr 3, 17-24 zeigt, daß Nachfahren Jojachins noch am Leben waren, die zudem ihre Genealogie von David über Jojachin bis in die Gegenwart hinein gewissenhaft führten.

[196] Damit ist nicht besagt, daß 2 Reg 25, 27-30 mit der Hoffnung auf die Restitution des davidischen Königtums verfaßt worden ist (vgl. 3.4 Religiöse Strömungen während der Exilszeit - Zur Intention der Grundschicht 2 Reg 25, 27-30). Vielmehr mögen zur Zeit der Abfassung der Chronik solche Hoffnungen lebendig gewesen sein (vgl. Anm. 195). Die genannte Vermutung findet sich u. a. bei Baltzer, Messias-Frage, S. 39f; Japhet, Chronicles, S. 1072, sowie Riley, King and Cultus, S. 154. Je später die Entstehung der Chronikbücher aber angesetzt wird, desto weniger wahrscheinlich ist diese Vermutung: Nach Kaiser, Einleitung, S. 189, stammen sie „[...] mit hoher Wahrscheinlichkeit erst aus hellenistischer Zeit” (Hervorhebung im Original). Sollte aber ein mindestens 200 Jahre zurückliegendes Ereignis noch die Kraft entfalten, messianische Hoffnungen der Gegenwart zu stärken oder gar zu wecken? Andererseits bezeugt wiederum das  in der ersten Hälfte des zweiten Jahrhunderts entstandene Danielbuch, daß Ereignisse der Exilszeit - seien sie historischer oder legendarischer Art - auch Jahrhunderte später noch im Volk lebendig waren und neu interpretiert wurden.

[197] Zenger, Einleitung, S. 173.

[198] Mindestens zwei Aufsätze, deren Thema die Begnadigung Jojachins 2 Reg 25, 27-30 ist, lagen dem Verfasser nicht vor (vgl. Preuß, Geschichtswerk, S. 368f, Anm. 100).

[199] Vgl. den Untertitel von Weipperts Forschungsbericht zum Deuteronomistischen Geschichtswerk (Weippert, Geschichtswerk, S. 213). Eine neuere, an Weipperts Bericht anknüpfende Darstellung der Forschung zum Deuteronomistischen Geschichtswerk legte Preuß vor. U. a. behandelt Preuß, Geschichtswerk, S. 368-384, darin die neuere Literatur zu den Königsbüchern. Den „Versuch eines Fazits” zur Forschungslage bezüglich des Deuteronomistischen Geschichtswerks unternimmt Preuß, Geschichtswerk, S. 385-395.

[200] Vgl. die treffende Einschätzung Weipperts, Geschichtswerk, S. 217f.

[201] Noth, Studien, S. 108.

[202] Gerade die Stellung des Berichtes über die Begnadigung Jojachins hebt diesen ja besonders heraus.

[203] Die oft vertretene These, daß bestimmten biblischen Texte eine über das einfache „Mitteilen an sich” hinausgehende Intention abzusprechen sei, übersieht, daß diese Texte bzw. die ihnen zugrunde liegenden Überlieferungen aus einem bestimmten Kontext heraus formulierte und in einen bestimmten Kontext hinein verkündete Sprachereignisse darstellen, deren Intention aus diesen Kontexten heraus erschlossen werden kann. Mit der schriftlichen Fixierung dieser Sprachereignisse und deren Aufnahme in umfassendere Sammlungen (Pentateuch, Deuteronomistisches Geschichtswerk usw.) sind diese in einen erweiterten Kontext gestellt, der - von der ursprünglichen Aussageabsicht der Einzeltexte her - nach ihrer Intention innerhalb dieser Textkomplexe fragen läßt. Schließlich bedeutet die Kanonisierung der Einzeltexte als Teil umfassenderer Werke das Bekenntnis zu deren Allgemeingültigkeit und Heiligkeit, das auch den heutigen Leser nicht von der Frage nach ihrem Kerygma und dem Versuch ihrer nach bestem Wissen und Gewissen zu erfolgenden Beantwortung entbindet.

[204] Kaiser, Einleitung, S. 175.

[205] So Noths Charakterisierung des Deuteronomistischen Geschichtswerks (vgl. Zenger, Einleitung, S. 129).

[206] Vgl. Zenger, Einleitung, S. 129.

[207] Zitiert nach Würthwein, ATD, S. 482f.

[208] Wolff, Kerygma, S. 174.

[209] Vgl. Janssen, Juda in der Exilszeit, FRLANT 69, S. 76.

[210] Wolff, Kerygma, S. 174.

[211] Wolff, Kerygma, S. 185.

[212] Wolff, Kerygma, S. 185.

[213] Wolff, Kerygma, S. 184.

[214] Zenger, Interpretation, S. 21.

[215] Die von Zenger, Interpretation, S. 22-27, eingehend untersuchten Wendungen lauten: V. 27 !ykiy"Ahy> varo-ta, af'n"; V. 28 tAbjo ATai rBed;y>w:; V. 28 lb,b'B. ATai rv,a] ~ykil'M.h aSeKi l[;me Aas.Ki-ta, !TeYIw::; V. 29 Aal.ki ydeg>Bi tae aN"viw>; V. 29 wyn"p'l. ~x,l, lk;a'w>. Vgl. dazu auch 3.3.2 Zur Historizität des berichteten Geschehens - Traditionskritische Überlegungen zu 2 Reg 25, 27-30.

[216] Zenger, Interpretation, S. 27.

[217] Zenger, Interpretation, S. 28.

[218] Zenger, Interpretation, S. 29.

[219] Zenger, Interpretation, S. 28.

[220] Zum Folgenden vgl. Weippert, Geschichtswerk, S. 237ff.

[221] Weippert, Geschichtswerk, S. 238.

[222] Weippert, Geschichtswerk, S. 238.

[223] Levenson, Last Four Verses, S. 356.

[224] Levenson, Last Four Verses, S. 358.

[225] Ob Levenson dabei an Dtr 2 denkt, bleibt merkwürdig offen (vgl. Anm. 226).

[226] Levenson, Last For Verses, S. 361, urteilt zusammenfassend, „[...] that 2 Kgs 25:27-30 represents a part of an effort by an exilic Deuteronomistic source to bring the legacy of the promisory covenant with David into line with the new historical reality effected by the events of 587 B.C.E. and with the novel social and political situation of the continuing Diaspora. The last four verses of Kings announce, in a cautious, nuanced way, that a scion of David, king of Israel, is yet alive and well.”

[227] Zitiert nach Levenson, Last Four Verses, S. 354.

[228] Weippert, Geschichtswerk, S. 238.

[229] „Deuteronomic Phraseology” listet Weinfeld, Deuteronomy and Deuteronomic School, S. 320-359, auf.

[230] Eine Aufstellung allgemeiner und spezieller Kultterminologie bietet Hoffmann, Reform und Reformen, Untersuchungen zu einem Grundthema der deuteronomistischen Geschichtsschreibung, AThANT 66, S. 327-366.

[231] Nach Vanoni, Beobachtungen, entfällt die deuteronomistische Terminologie ab 2 Reg 23, 25 fast ganz.

[232] Nach Würthwein, ATD, S. 504 (vgl. auch S. 484), sind 2 Reg 25, 8ff nichtdeuteronomistische Anhänge.

[233] Würthwein, ATD, S. 484.

[234] Auch Begg geht dabei auf signifikante Wendungen innerhalb von 2 Reg 25, 27-30 ein.

[235] Begg, Significance, S. 53.

[236] Begg, Significance, S. 53.

[237] Begg, Significance, S. 54.

[238] Zu solchen offeneren Theorien und Kompromißmodellen zur Entstehung des Deuteronomistischen Geschichtswerks vgl. Preuß, Geschichtswerk, S. 392-395.

[239] Die Angabe in Klammern gibt die für dieses Werk verwandte Abkürzung wieder.

[240] Ausdrücklich zitierte Artikel unter 3.4 Lexikonartikel.

[241] Ausdrücklich zitierte Artikel unter 3.4 Lexikonartikel.